Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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Das Gesetz vom 21. Dezember 1883, betreffend einen Nachtrag zur Ge- 
meindeordnung des Großherzogthums vom 24. Juni 1874 — Regierungs- 
Blatt Seite 281 — bleibt auch über den 1. Januar 1887 hinaus in Kraft 
und erlischt spätestens mit dem 1. Januar 1890, sofern nicht bis dahin eine 
anderweite gesetzliche Regelung der in demselben getroffenen Bestimmungen 
vereinbart worden ist. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, am 12. November 1886. 
Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
[103), An Stelle des in der Bekanntmachung vom 27. September d. J. 
genannten praktischen Arztes Dr. Lucas Siebert in Jena, welcher die Wahl 
abgelehnt hat, ist der Vorsitzende der Kommission für die Prüfung der Aerzte 
Geheimer Rath Professor Dr. Ried zu Jena auf das Jahr vom 1. Novem- 
ber 1886 bis 31. Oktober 1887 als Mitexaminator für Chirurgie eingetreten, 
was hiermit bekannt gemacht wird. 
Weimar, den 3. November 1886. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Stichling. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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