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Urkundlich haben Wir diesen Gesetzes-Nachtrag Höchsteigenhändig vollzogen
und mit Unserem Staatsinsiegel bedrucken lassen.
Gegeben Weimar, den 17. November 1886.
1 Carl Alexander.
Stichling. v. Groß. Vollert.
(109ß1 Höchstes Dekret, betreffend die Eröffnung der vierten ordentlichen Landessynode; vom
27. November 1886.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 20c.
haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die vierte ordentliche Landessynode
der evangelischen Kirche des Großherzogthums am Vormittage des 5. Dezember
d. J., als dem 2. Adventssonntage, nach vorausgegangenem Gottesdienste in
Unserer Haupt= und Stadtkirche zu Weimar, Mittags um 12 Uhr, in dem
zu den Versammlungen der Landessynode bestimmten Sitzungssaale des Groß-
herzoglichen Fürstenhauses daselbst eröffnen zu lassen.
Indem Wir dieses hierdurch kund und zu wissen thun, ergeht an die
für die Landessynode ernannten und gewählten Abgeordneten Unser Begehren,
sich hierzu an bezeichneter Stelle rechtzeitig einzufinden.
Geschehen Weimar, den 27. November 1886.
Carl Alexander.
Stichling.
Weimar. — Hof-- Buchdruckerei.