Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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Urkundlich haben Wir diesen Gesetzes-Nachtrag Höchsteigenhändig vollzogen 
und mit Unserem Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
Gegeben Weimar, den 17. November 1886. 
1 Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
(109ß1 Höchstes Dekret, betreffend die Eröffnung der vierten ordentlichen Landessynode; vom 
27. November 1886. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 20c. 
haben die gnädigste Entschließung gefaßt, die vierte ordentliche Landessynode 
der evangelischen Kirche des Großherzogthums am Vormittage des 5. Dezember 
d. J., als dem 2. Adventssonntage, nach vorausgegangenem Gottesdienste in 
Unserer Haupt= und Stadtkirche zu Weimar, Mittags um 12 Uhr, in dem 
zu den Versammlungen der Landessynode bestimmten Sitzungssaale des Groß- 
herzoglichen Fürstenhauses daselbst eröffnen zu lassen. 
Indem Wir dieses hierdurch kund und zu wissen thun, ergeht an die 
für die Landessynode ernannten und gewählten Abgeordneten Unser Begehren, 
sich hierzu an bezeichneter Stelle rechtzeitig einzufinden. 
Geschehen Weimar, den 27. November 1886. 
Carl Alexander. 
Stichling. 
  
Weimar. — Hof-- Buchdruckerei.
	        
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