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Königlichen Generalkommando des 11. Armeekorps Vormusterungen der
sämmtlichen Pferde durch Vormusterungs-Kommissionen statt, deren für jeden
Verwaltungsbezirk eine eingesetzt wird.
Die vorgenannten Behörden sind berechtigt, die Vormusterungen über
10 Jahre hinaus für das ganze Staatsgebiet oder für einzelne Theile des—
selben aufzuschieben, oder unter besonderen Verhältnissen in den Zwischen-
jahren, allgemein oder in einzelnen Landestheilen, eine Vormusterung außer-
terminlich anzuordnen. "
Die Vormusterungs-Kommission wird aus einem vom kommandirenden
General zu bestimmenden Offizier — in der Regel einem Stabsoffizier —
und dem Bezirksdirektor gebildet. Die Kommandirung der Offiziere erfolgt
durch dasjenige Generalkommando, zu dessen Pferdegestellungsbezirk der bezüg-
liche Landestheil gehört. 82
Aus dem Ergebniß der Vormusterungen soll ein möglichst einheitliches
Urtheil über den Pferdebestand aller zu dem Pferdegestellungsbezirk eines
Armeekorps gehörigen Landestheile gewonnen werden. Die kommandirenden
Generäle sind zur Erreichung dieses Zweckes ermächtigt, die als Kommissare
fungirenden Offiziere zu vereinigen und der Vormusterung einiger Kreise, die
durch einen älteren Kavallerie-Offizier (Brigade-, Regiments= 2c. Kommandeur)
vorzunehmen ist, beiwohnen zu lassen. Bei den von ihnen sodann selbständig
auszuführenden übrigen Pferdevormusterungen sind dieselben Grundsätze bei
Beurtheilung der Pferde zu Grunde zu legen.
" § 3.
Das Großherzogliche Staats-Ministerium bestimmt im Einvernehmen mit
dem kommandirenden General die Orte und Termine, an welchen die Vor-
musterungen abgehalten werden.
Die Orte sind so zu wählen, daß die Pferde ihrem Besitzer möglichst nicht
über einen halben Tag entzogen werden. Es wird deshalb darauf Bedacht
zu nehmen sein, an einem Tage mehr als eine Musterung und zwar an ver-
schiedenen Orten abzuhalten, dabei auch die Pferde aus den entfernt gelegenen
Ortschaften zuerst zu mustern.
Die Termine sind mit der besonderen Rücksicht anzusetzen, daß die Pferde-
besitzer durch entsprechende Wahl der Jahreszeit möglichst wenig beeinträchtigt
werden.
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