Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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gurt oder Leder und eine Halfter nebst starkem, mit Zügeln versehenem 
Trensengebiß zu Einknebeln zu liefern. Sämmtliche Geschirrtheile müssen 
haltbar und in den Ledertheilen geschmeidig sein. 
3. An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern: 
1 Wassereimer aus Holz oder Blech, 
1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 Kilogramm Wagenschmiere, 
10 Bindestränge aus Hanf, 2 Meter 50 Centimeter bis 3 Meter lang, 
1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte), 
2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1,5 Centner Hafer. 
4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu 
liefern: 
2 Deckengurte, 
2 Halfterketten, ungefähr 1 Meter 30 Centimeter bis 1 Meter 
70 Centimeter lang und nicht über 1 Kilogramm schwer, 
1 neue Kardätsche, 
1 Striegel, 
1 Train-(Fahr-)Peitsche. 
Bemerkung: 
Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den vorstehenden Be- 
dingungen möglichst zu entsprechen. Ueber Abweichungen ist nur hinweg- 
zusehen, wenn das Fuhrwerk sonst für die beabsichtigten militärischen Zwecke 
völlig geeignet ist. Keinesfalls dürfen aber die Bedingungen über das Ge- 
wicht des Wagens und die erforderliche Tragfähigkeit unerfüllt bleiben. Für 
Fahrzeuge zu besonderen Zwecken können nöthigenfalls die Anforderungen ent- 
sprechend geändert werden.
	        
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