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gurt oder Leder und eine Halfter nebst starkem, mit Zügeln versehenem
Trensengebiß zu Einknebeln zu liefern. Sämmtliche Geschirrtheile müssen
haltbar und in den Ledertheilen geschmeidig sein.
3. An Wagenzubehör sind zu jedem Wagen zu liefern:
1 Wassereimer aus Holz oder Blech,
1 Achsschmierbüchse aus Blech für etwa 1 Kilogramm Wagenschmiere,
10 Bindestränge aus Hanf, 2 Meter 50 Centimeter bis 3 Meter lang,
1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte),
2 große Futtersäcke aus Drillich, zu 1,5 Centner Hafer.
4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu
liefern:
2 Deckengurte,
2 Halfterketten, ungefähr 1 Meter 30 Centimeter bis 1 Meter
70 Centimeter lang und nicht über 1 Kilogramm schwer,
1 neue Kardätsche,
1 Striegel,
1 Train-(Fahr-)Peitsche.
Bemerkung:
Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den vorstehenden Be-
dingungen möglichst zu entsprechen. Ueber Abweichungen ist nur hinweg-
zusehen, wenn das Fuhrwerk sonst für die beabsichtigten militärischen Zwecke
völlig geeignet ist. Keinesfalls dürfen aber die Bedingungen über das Ge-
wicht des Wagens und die erforderliche Tragfähigkeit unerfüllt bleiben. Für
Fahrzeuge zu besonderen Zwecken können nöthigenfalls die Anforderungen ent-
sprechend geändert werden.