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b. Die optischen Signale sind wie folgt zu geben:
5. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal)
bei Tage:
Der Bahnwärter nact Front gegen
den Zug.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter macht Front gegen
den Zug und hält die Handlaterne
mit weißem Licht dem Zuge entgegen.
6. Der Zug soll langsam fahren
bei Tage:
Der Bahnwärter hält irgend einen
Gegenstand in der Richtung gegen das
Geleise.
Am Anfang und am Ende einer
langsam zu durchfahrenden Strecke sind
Scheiben aufgestellt. Dem kommenden
Zuge zugekehrt muß die erste Scheibe
mit A und die letzte mit E bezeichnet
sein.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter hält die Hand-
laterne mit grünem Lichte dem Zuge
entgegen.
Am Aufang und am Ende einer
langsam zu durchfahrenden Strecke sind
Stocklaternen aufgestellt. Dem kom-
menden Zuge zugekehrt muß die erste
Laterne grünes, die letzte weißes Licht
zeigen.
7. Der Zug soll halten (Haltsignal).
bei Tage:
Der Bahnwärter schwingt einen Ge-
genstand im Kreise herum.
bei Dunkelheit:
Der Bahnwärter schwingt seine Hand-
laterne im Kreise herum, welche, so-
fern es die Zeit erlaubt, roth zu bleu-
den ist.
Außer den Signalen Nr. 5 bis 7 können auch Signale am Tele-
graphenmast wie folgt gegeben werden:
5a. Der Zug darf ungehindert passiren (Fahrsignal).
bei Tage:
Rechtsseitiger Telegraphen-
arm nach oben gerichtet (un-
ter einem Winkel von etwa
45 Grad).
bei Dunkelheit:
Weißes Licht der Signal-
laterne des Telegraphen=
mastes.