Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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II. Signale auf und vor den Stationen. 
a. Die akustischen Signale mit der Stationsglocke. 
10. Die Abfahrt des Zuges naht, even= Kurzes Läuten und ein deutlich mar- 
tuell auch Erlaubniß zum Ein- kirter Schlag. 
steigen. 
11. Einsteigen. Zwei markirte Schläge. 
12. Abfahrt. Drei markirte Schläge. 
b. Die optischen Signale am Abschlußtelegraphen der 
Bahnhöfe und Haltestellen sind folgende: 
13. Einfahrt ist gesperrt. 
bei Tage: l- 
Der Telegraphenarm muß 
nach rechts wagerecht gestellt 
sein. 
bei Dunkelheit: 
Die Signallaterne am Te- 
legraphenmast zeigt nach Außen 
rothes Licht und nach Innen 
(der Station zugekehrt) grünes 
Licht. 
14. Einfahrt ist frei. 
bei Tage: “s bei Dunkelheit: 
Der Telegraphenarm muß « Die Signallaterne am Te- 
schräg rechts nach oben gerich- legraphenmast zeigt nach Außen 
tet sein (unter einem Winkel grünes Licht und nach Innen 
von etwa 45 Grad). (der Station zugekehrt) weißes 
sicht. 
  
    
  
Wo es für nothwendig erachtet wird, die Ablenkung der Züge vom durch- 
gehenden Geleise durch Signale am optischen Telegraphen kenntlich zu machen, 
gelten folgende Bestimmungen: 
1. Die Ablenkung in ein abzweigendes Geleis ist stets an demselben 
Telegraphenmast zu signalisiren, an welchem sich das Signal für das 
Verbleiben im durchgehenden Geleise befindet. 
2. Die Anwendung von Ausfahrtssignalen auf den Bahnhöfen und Halte- 
stellen ist gestattet; in der Regel sind dieselben vor dem zu deckenden 
Punkte aufzustellen. In Ausnahmefällen können die Signalzeichen für 
die Ausfahrt an einem und demselben Telegraphenmast mit den Signal-
	        
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