Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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III. Signale am Zuge. 
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten: 
18. Kennzeichnung der Spitze des Zuges 
a) wenn der Zug auf eingeleisiger Bahn oder auf dem für die Fahrtrichtung 
bestimmten Geleise einer zweigeleisigen Bahnstrecke fährt 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Kein besonderes Zeichen. Zwei weiß leuchtende 
Laternen vorn an der 
Lokomotive. 
  
b) wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimm- 
ten Geleise einer zweigeleisigen ae fährt 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Kein besonderes Zeichen. Zwei roth Geenee 
Laternen vorn an der 
Lokomotive. 
Befindet sich in Aus- 
nahmefällen die Lokomo-= 
tive nicht an der Spitze des Zuges 
oder fährt dieselbe mit dem Tender 
voran, so sind die Laternen am Vor- 
dertheil des vordersten Fahrzuges an- 
zubringen. 
19. Kennzeichnung des Schlusses des Buges (Schlußsignal) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
An der Hinterwand An der Hinterwand 
des letzten Wagens eine des letzten Wagens in 
roth und weiße runde ungefährer Höhe der Buf- 
Scheibe. —1 fer eine roth leuchtende 
  
  
   
Laterne (Schlußlaterne) 
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