Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

76 
Staatseisenbahn zu erbauende Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Weimar 
nach Tanuroda mit Abzweigung von Berka nach Blankenhain ausgedehnt und 
im allen seinen Bestimmungen zur Anwendung gebracht werden. 
§ 2. 
Unser Staats-Ministerium ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be- 
auftragt. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, den 17. Februar 1886. 
Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[II7] 1. Höchsten Orts sind der Direktor des Großherzoglichen Museums 
Hofrath Carl Ruland hier zum Vorsitzenden und der Professor an der 
Großherzoglichen Kunstschule Albert Brendel hier zum stellvertretenden 
Vorsitzenden des künstlerischen und des photographischen Sachver- 
ständigen-Vereins, ferner der Professor an der Großherzoglichen Kunstschule 
Leopold Graf von Kalckreuth hier zum Mitglied und der Professor an der 
Großherzoglichen Kunstschule Max Thedy hier zum stellvertretenden Mit- 
glied des künstlerischen Sachverständigen-Vereins, sowie endlich der Professor 
Sixt Thon hier zum Mitglied des photographischen Sachverständigen- 
Vereins ernannt worden, wogegen der Staatsrath Dr. Adolph Heerwart in 
Berlin seiner Stellung als Vorsitzender des künstlerischen und photographischen 
Sachverständigen-Vereins seinem Antrage entsprechend enthoben und das stell- 
vertretende Mitglied des künstlerischen Sachverständigen-Vereins Woldemar 
Friedrich durch seinen Wegzug von hier aus dem letztgedachten Vereine aus- 
geschieden ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.