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Staatseisenbahn zu erbauende Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Weimar
nach Tanuroda mit Abzweigung von Berka nach Blankenhain ausgedehnt und
im allen seinen Bestimmungen zur Anwendung gebracht werden.
§ 2.
Unser Staats-Ministerium ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be-
auftragt.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben Weimar, den 17. Februar 1886.
Carl Alexander.
Stichling. v. Groß. Vollert.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[II7] 1. Höchsten Orts sind der Direktor des Großherzoglichen Museums
Hofrath Carl Ruland hier zum Vorsitzenden und der Professor an der
Großherzoglichen Kunstschule Albert Brendel hier zum stellvertretenden
Vorsitzenden des künstlerischen und des photographischen Sachver-
ständigen-Vereins, ferner der Professor an der Großherzoglichen Kunstschule
Leopold Graf von Kalckreuth hier zum Mitglied und der Professor an der
Großherzoglichen Kunstschule Max Thedy hier zum stellvertretenden Mit-
glied des künstlerischen Sachverständigen-Vereins, sowie endlich der Professor
Sixt Thon hier zum Mitglied des photographischen Sachverständigen-
Vereins ernannt worden, wogegen der Staatsrath Dr. Adolph Heerwart in
Berlin seiner Stellung als Vorsitzender des künstlerischen und photographischen
Sachverständigen-Vereins seinem Antrage entsprechend enthoben und das stell-
vertretende Mitglied des künstlerischen Sachverständigen-Vereins Woldemar
Friedrich durch seinen Wegzug von hier aus dem letztgedachten Vereine aus-
geschieden ist.