Unter Hofraithe ist hier der ganze, vom Item umfaßte
Verband aller ihrer Kulturarten (Wohnhaus, Nebengebäude,
Hof, Garten ꝛc.) verstanden.
d) Enthält ein Katasterauszug mehrere Konten, so sind für
jede Besitzerangabe jedes zweiten und weiteren Konto neben den
Sätzen unter 2 a, b noch
zu berechnen. Zählt ein Konto mehr als zwei Vesiben 4 ist
für jeden weiteren Mitbesitzer überdies noch
anzusetzen.
e) Werden auf Verlangen nur einzelne Katasterspalten
z. B. Fundbuchsnummern, Flächengehalt, Grundstener, für sich
oder mehrere zusammen, in der Reihenfolge der Katasterkonten
ausgezogen, so sind die Itemsansätze unter Ziffer 2 a, b für
jede der genannten Spalten (alte und neue Fundbuchsnummer
zusammen, sowie alter und neuer Flächengehalt zusammen für
je eine Spalte gerechnet) nur je zum vierten Theile, für
die Spalte „Lage und Gegenstand“ (Grundstücksbeschreibung)
zur Hälfte, für alle ausgezogenen Spalten zusammen aber
niemals mehr als voll, in Ansatz zu bringen und daneben,
wenn auch die Fesiteruoen anzugeben sind, weiter noch für
jedes Konto (Ziffer 2 d. .
mindestens aber im nuen
werden endlich in der Reihenfolge der atasterkonten nur die
Besitzernamen ausgezogen, so werden für jedes Konto
mindestens aber im Ganzen
berechnet.
97
— ¼ 2 .
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Im Falle besonderer Erschwerniß kann das Staats-Ministerium eine
Erhöhung vorstehender Sätze, jedoch nicht mehr als um den hälftigen Betrag
derselben, eintreten lassen.
3. Abschriften von vorhandenen Verzeichnissen der Be-
sitzernamen werden mit
für jede Seite (8 15) berece nindesens aber ir eine sotche
Abschrift
*
20
. —M104.