Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

Unter Hofraithe ist hier der ganze, vom Item umfaßte 
Verband aller ihrer Kulturarten (Wohnhaus, Nebengebäude, 
Hof, Garten ꝛc.) verstanden. 
d) Enthält ein Katasterauszug mehrere Konten, so sind für 
jede Besitzerangabe jedes zweiten und weiteren Konto neben den 
Sätzen unter 2 a, b noch 
zu berechnen. Zählt ein Konto mehr als zwei Vesiben 4 ist 
für jeden weiteren Mitbesitzer überdies noch 
anzusetzen. 
e) Werden auf Verlangen nur einzelne Katasterspalten 
z. B. Fundbuchsnummern, Flächengehalt, Grundstener, für sich 
oder mehrere zusammen, in der Reihenfolge der Katasterkonten 
ausgezogen, so sind die Itemsansätze unter Ziffer 2 a, b für 
jede der genannten Spalten (alte und neue Fundbuchsnummer 
zusammen, sowie alter und neuer Flächengehalt zusammen für 
je eine Spalte gerechnet) nur je zum vierten Theile, für 
die Spalte „Lage und Gegenstand“ (Grundstücksbeschreibung) 
zur Hälfte, für alle ausgezogenen Spalten zusammen aber 
niemals mehr als voll, in Ansatz zu bringen und daneben, 
wenn auch die Fesiteruoen anzugeben sind, weiter noch für 
jedes Konto (Ziffer 2 d. . 
mindestens aber im nuen 
werden endlich in der Reihenfolge der atasterkonten nur die 
Besitzernamen ausgezogen, so werden für jedes Konto 
mindestens aber im Ganzen 
berechnet. 
97 
— ¼ 2 . 
77 
Im Falle besonderer Erschwerniß kann das Staats-Ministerium eine 
Erhöhung vorstehender Sätze, jedoch nicht mehr als um den hälftigen Betrag 
derselben, eintreten lassen. 
3. Abschriften von vorhandenen Verzeichnissen der Be- 
sitzernamen werden mit 
für jede Seite (8 15) berece nindesens aber ir eine sotche 
Abschrift 
* 
20 
. —M104.
	        
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