Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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Verlangen des Anmeldenden ertheilt. Für jeden solchen Schein, sowie für jeden sonstigen 
Auszug aus dem Musterregister wird eine Gebühr von 1./6 erhoben. (§ 12 des Gesetzes.) 
Die Gebühren sind entweder baar an das Gericht einzusenden oder, auf Verlangen des 
Anmeldenden, durch Postvorschuß von demselben einzuziehen. 
89. · 
WenninGemäßhcitdeg§8degGesctzegeineVerlängerungderSchutzfrtstbeantragt 
wird, so ist diese Verlängerung im Musterregister in der Spalte 7 einzutragen. 
Die Verlängerung der Schutzrist wird ebenfalls im Deutschen Reichsanzeiger bekannt 
gemacht, und es hat daher derjenige, welcher die Verlängerung nachsucht, außer den im § 12 
des Gesetzes bestimmten Gebühren die Kosten der Bekanntmachung mit 1.K 50 F zu tragen. 
10. 
Die Eintragung und die Verlängerung der Schutzfrist wird monatlich im Deutschen 
Reichsanzeiger bekannt gemacht (§ 9 des Gesetzes). Die mit der Führung des Musterregisters 
betraute Behörde hat am Schlusse jedes Monats ein Verzeichniß der von ihr im Laufe des 
verflossenen Monats bewirkten Eintragungen an die „Expedition des Deutschen Reichs- und 
Preußischen Staatsanzeigers in Berlin"“ portofrei einzusenden und zugleich den Kostenbetrag 
für die Bekanntmachung (s. 88§ 8, 9) beizusügen. · » « 
Die Expedition des Deutschen Reichsanzeigers rc. übersendet dem Gerichte über die 
erfolgte Bekanntmachung kostenfrei ein Belagsblatt, welches zu den Akten zu bringen ist. 
Die Bekanntmachung ist nach folgendem Muster abzufassen: 
A. In das Musterregister ist eingetragen: 
No. 1. Firma Schmidt u. Co. in Leipzig: 1 Muster für Teppiche; offen; Flächenmuster; 
Fabriknummer 100; Schutzfritz ! Jahr; Angemeldet am 1. April 1876, Vor- 
mittags 9 Uhr. » 
No. 2. Fabrikant Schulz in Leipzig: 1 Packet mit 20 Mustern für Tapeten; Flächen- 
muster; Fabriknummer 10—29; Schutzfrist 3 Jahre; Angemeldet am 2. April 1876, 
Vormitags 10 Uhr. » · 
No. 3. Glasfabrik von Müller in Leipzig: 1 Glaskrone; versiegelt; Muster für plastische 
Erzeugnisse; Fabriknummer 20; Schutfrist 10 Jahre; Angemeldet am 3. April 1876, 
Vormittags 11 Uhr. 
Leipzig, den 30. April 1876. · 
Königliches Handelsgericht. 
B. In das Musterregister ist eingetragen: · 
bei No. 1. Firma Schmidt u. Co. in Leipzig hat für das unter No. 1 eingetragene Teppich- 
muster die Verlängerung der Schutzfrist bis auf 3 Jahre angemeldet. 
Leipzig, den 31. Dezember 1876. · 
Königliches Handelsgericht. 
811. « 
Die versiegelt niedergelegten Muster 2c. werden nach Ablauf der Schutzfrist, oder, falls die 
Schutzfrist drei Jahre übersteigt, nach Ablauf von drei Jahren, von der Anmeldung ab ge- 
rechnet, von Amtswegen eröffnet und können alsdann von jedermann eingesehen werden 
Damit die Eröffnung rechtzeitig erfolge, ist über die versiegelt niedergelegten Muster ein 
besonderes Verzeichniß zu führen, in welchem der Tag vermerkt wird, an welchem die amtliche 
Eröffnung vorzunehmen ist. Ueber die erfolgte Oeffnung ist eine kurze Verhandlung auf- 
zunehmen, welche bei den Akten verbleibt.
	        
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