Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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b) Flüssigkeitsmaaße, Hohlmaaße für trockne Gegenstände 
o) 
und Gewichte, welche lediglich der vorschriftsmäßigen Aichung und 
Bezeichnung entbehren, sonst aber nach der Maaß= und Gewichtsord- 
nung an sich zulässig sind, dürfen als ungeaichte Maaße und Ge- 
wichte verkauft werden, wobei dem Käufer überlassen bleibt, für die 
nachträgliche Aichung und Bezeichnung selbst Sorge zu tragen. 
Flüssigkeitsmaaße, Hohlmaaße für trockne Gegenstände und 
Gewichte, welche nach der Maaß= und Gewichtsordnung an sich zu- 
lässig, auch mit einer gültigen aichamtlichen Bezeichnung zwar versehen, 
jedoch über die zugelassene Fehlergrenze hinaus unrichtig, sowie 
Maaße und Gewichte, welche nach Gestalt, Material und sonstiger 
Beschaffenheit zur Aichung überhaupt nicht zulässig sind, sind zu 
vernichten oder durch Zerschlagen unbrauchbar zu machen und dürfen 
im letztern Falle nur als altes Material veränßert werden. 
d) Waagen, welche lediglich der vorschriftsmäßigen Aichung und Stempe- 
e 
lung entbehren, sonst aber nach der Maaß= und Gewichtsordnung zur 
Aichung zugelassen sind, dürfen als ungeaichte Waagen veräußert 
werden, wobei dem Käufer überlassen bleibt, für nachträgliche Aichung 
und Stempelung selbst Sorge zu tragen. 
Demselben Verfahren unterliegen geaichte, aber über die zugelassene 
Fehlergrenze hinaus unrichtig befundene Waagen, nachdem vorher der 
Aichungsstempel in vorschriftsmäßiger Weise (ogl. Bekanntmachung vom 
30. Mai 1876, Reg.-Blatt S. 100) vernichtet worden ist. 
Waagen, welche nach ihrer Gattung zur Aichung überhaupt nicht 
zugelassen sind, dürfen in der Regel nur nach ihrem Materialwerth 
veräußert werden. 
Ausnahmen von den Bestimmungen unter c sind nur gestattet bei an 
sich zulässigen aber unrichtig befundenen Maaßen und Gewichten von 
größerem Werthe. 
Dieselben dürfen nach vorgängiger Vernichtung des Aichungsstempels 
zur Wiederbenutzung als Maaße und Gewichte veräußert werden, wenn 
sie vorher berichtigt und neu gestempelt worden sind.
	        
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