Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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6 würdige und bedürftige, von der verwittweten Frau Rechnungsamtmann Rosalie 
Kaiser in Weimar und nach deren dereinstigem Ableben vom Gemeindevorstande 
zu Weimar zu bestimmende Beamten-Wittwen unterstützt werden sollen, hat 
die höchste Genehmigung erhalten. 
Weimar, den 26. Juli 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokbkenius. 
/73) III. Nachdem der Bundesrath in der Sitzung vom 28. April d. J. 
seine Zustimmung zu dem von einer durch den Reichskanzler berufenen Sach- 
verständigen-Kommission aufgestellten Entwurf einer Anweisung zur Gewinnung, 
Aufbewahrung und Versendung von Thierlymphe ertheilt hat, wird diese An- 
weisung unter Bezugnahme auf die in § 13 der Ministerial-Bekanntmachung 
vom 3. März v. J. vorbehaltene Regelung dieser Angelegenheit nachstehend 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, daß alle diejenigen, 
welche sich im Großherzogthume mit der Gewinnung, Aufbewahrung und Ver- 
sendung von Thierlymphe befassen wollen, sich hierbei genau nach den be- 
treffenden Vorschriften zu richten und außerdem am Schlusse eines jeden 
Kalenderjahres und vor Ablauf des darauf folgenden Monates Januar einen 
Jahresbericht über die Thätigkeit ihrer bezüglichen Anstalt unter haupt- 
sächlicher Benutzung der im Vollzuge der §8§ 31 bis 33 der nachstehenden 
Anweisung gewonnenen Materialien an das unterzeichnete Staats-Ministerium 
zu erstatten haben. 
Dafern in Apotheken des Großherzogthums Handel mit Thierlymphe ge- 
trieben wird, sind die betreffenden Apotheken-Vorstände verpflichtet, dem unter- 
zeichneten Staats-Ministerium Anzeige hiervon zu machen unter gleichzeitiger 
Angabe ihrer desfallsigen Bezugsquellen. 
Weimar, den 2. August 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Groß.
	        
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