Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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a) laufende Nummer, 
b) Rasse, Geschlecht, Farbe und Alter des Thieres, 
c) Tag der Einstellung des Thieres, der letzten Besichtigung, sowie der Abholung aus 
der Anstalt, 
4) Tag und Stunde des Impfens und der Abnahme des Impfstoffes, 
e) Art und Abstammung der verimpften Lymphe, 
I) Körperwärme (eventuell auch Körpergewicht) des Thieres beim Impfen und bei der 
Abnahme des Imnpfstoffes, 
6) Gesundheitszustand des Thieres bei der Einstellung und während der Entwickelung 
der Blattern, 
h) Beschaffenheit der inneren Organe nach dem Schlachten, soweit dieselbe durch den 
Thierarzt festgestellt wurde, 
i) Ergebniß der Impfung, 
k) Art der asbewahmnung (§ 27) des gewonnenen Impfstoffes, 
I) Bemerkungen. 
§ 32. 
Ueber den Versandt, des Impfstoffes 5. ein Versandtbuch zu führen, welches die nach- 
stehenden Rubriken enthält: 
a) laufende Nummer 
b) Name und Stand des Empfängers, 
c) Wohnort desselben, 
d) Datum des Einganges der Bestellung, 
e) Datum der Absendung, 
I!) Ursprung und Alter n Impfsto 
6) Art der Aufbewahrung (8 27) üag6 '# fstofte, 
5 Menge des übersandten Impfstoffes, 
i) Bemerkungen (über den bei der Verimpfung seitens des Impfarztes erzielten 
Erfolg und dergl.) 
VI. Wissenschaftliche und praktische Untersuchungen über Thierlymphe. 
§ 33. 
Den öffentlichen Impfanstalten liegt die Pflicht ob, wissenschaftlich und praktisch die 
Vaceination weiter zu fördern und dem entsprechend auf dem Wege des Experiments, der 
klinischen Beobachtung r2c. bezügliche Untersuchungen anzustellen. 
Anlage zu § 30. 
A. Gebrauchsanweisung für die Verimpfung der Glycerin-Thierlymphe. 
Der Impfstoff ist an einem lühlen und dunkeln Orte aufzubewahren, woselbst er sich wochen- 
lang wirksam erhält. Für den Gebrauch ist die jeweilig nöthige Menge aus den Haarröhrchen 
oder sonstigen Glasgefäßen auf einen reinen Objektträger oder unmittelbar auf das Impf= 
instrument zu entnehmen. 
Die Impfung wird der Regel nach an den Oberarmen vorgenommen. Sie hat nie 
durch Stiche, sondern nur durch Schnitte zu geschehen, welche mindestens je 2 cm von einander
	        
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