Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

1735 das Gesetz, betreffend die Unfallversicherung der bei Bauten be- 
schäftigten Personen, vom 11. Juli 1887; unter 
1736 das Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die 
Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete vom 17. April 1886, 
vom 7. Juli 1887; unter 
1737 das Gesetz, die Besteuerung des Zuckers betreffend; vom 9. Juli 
1887; unter 
1738 das Gesetz, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und 
anderer bei der Schiffahrt betheiligter Personen, vom 13. Juli 
1887: unter 
1739 das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, 
vom 12. Juli 1887; unter 
1740 das Gesetz, betreffend die Anwendung abgeänderter Reichsgesetze 
auf landesgesetzliche Angelegenheiten Elsaß-Lothringens, vom 
7. Juli 1887. 
1741 die Verorduung, betreffend den Eigenthumserwerb und die ding- 
liche Belastung der Grundstücke im Schutzgebiete der Neu-Guinea= 
Kompagnie, vom 20. Juli 1887; unter 
1742 die Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung 
des Gesetzes über den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter, 
vom 26. Juli 1887; unter 
1743 die Bekanntmachung, betreffend die einheitliche Bezeichnung der 
Fahrwasser und Untiefen in den deutschen Küstengewässern, vom 
31. Juli 1887. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.