Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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Philosophie oder Pädagogik gestellte Aufgabe (8 27) in geordneter Darstellung 
grammatisch und stilistisch korrekt abgefaßt ist. 
3. Hierzu hat behufs der Erwerbung der Lehrbefähigung für die unteren 
Klassen hinzuzukommen sichere Kenntniß der neu-hochdeutschen Grammatik, 
Bekanntschaft mit den hervorragendsten klassischen Werken der neueren deutschen 
Litteratur und die Fähigkeit, ein nicht schwieriges deutsches Gedicht angemessen 
und richtig, auch hinsichtlich des Versbaues, zu erklären. 
4. Für die Lehrbefähigung in den mittleren Klassen ist außerdem 
erforderlich eingehendere Bekanntschaft mit den klassischen Werken der neueren 
Litteratur, insbesondere mit den für die Jugendbildung verwendbaren Gebieten 
derselben, Kenntniß des Entwicklungsganges der neuzhochdeutschen Litteratur, 
Bekanntschaft mit der deutschen Synonymik und Wortbildung, Orientirung 
auf dem Gebiete der Rhetorik, Poetik und deutschen Metrik. 
5. Kandidaten, welche die Lehrbefähigung für die oberen Klassen 
erwerben wollen, haben überdies nachzuweisen Kenntniß der Elemente der 
gothischen, alt= und mittelhochdeutschen Grammatik in dem Maß, daß ihnen 
das Verständniß der neu-hochdeutschen Laut-, Formen= und Wortbildungslehre 
ermöglicht wird; die Fähigkeit, Hauptwerke der mittelhochdeutschen Litteratur 
mit grammatischer und lexikalischer Genauigkeit zu verstehen, Bekanntschaft 
mit dem Entwicklungsgange der gesammten deutschen Litteratur und mit den 
Grundbegriffen der Nhetorik, Poetik und deutschen Metrik. Ferner muß die 
schriftliche Arbeit des Kandidaten über die aus dem Gebiete der Philosophie 
oder Pädagogik gestellte Aufgabe (§ 27) und die mündliche Prüfung in der 
Philosophie erwiesen haben, daß der Kandidat befähigt ist, allgemeine wissen- 
schaftliche Fragen mit eingehendem Verständnisse in klarer Darstellung zu 
behandeln. 
8 13. 
III. Lateinische und griechische Sprache. 1. Zur Befähigung für 
den lateinischen Unterricht in den unteren Klassen wird erfordert eine in 
richtiger Anwendung sich bewährende (vgl. 8 29, 1) Kenntniß der lateinischen 
Grammatik, eine durch Lektüre gewonnene Bekanntschaft mit leichteren Pro— 
saikern und Dichtern und die Fähigkeit, Abschnitte aus denselben, z. B. aus 
Caesar, Ovid, welche nicht besondere Schwierigkeiten darbieten, mit gram- 
matischer und lexikalischer Genauigkeit zu verstehen und zu übersetzen. 
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