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2. Von den Lehrern des Lateinischen und des Griechischen in den
mittleren Klassen wird erfordert, daß mit der sicheren Kenntniß der latei—
nischen und griechischen Grammatik die Auffassung der stilistischen Eigenthüm-
lichkeiten der lateinischen Sprache verbunden und daß der schriftliche Gebrauch
beider Sprachen von grammatischen Fehlern, der der lateinischen Sprache
überdies von groben stilistischen Verstößen frei ist. Die Lektüre muß im
Lateinischen jedenfalls Caesar, Sallust, von Cicero die meisten Reden und
einige der übrigen Schriften, erhebliche Partien aus Livius und Ovid, von
Vergil mindestens die Aeneis, im Griechischen Homer, Herodot, von Tenophon
die Anabasis und einiges aus den übrigen Schriften, Reden des Lysias,
von Demosthenes die kleineren Staatsreden umfassen, und muß, von Stellen
besonderer Schwierigkeit abgesehen, zur Sicherheit genauer Auffassung geführt
haben. In der römischen und griechischen Litteraturgeschichte, der Metrik,
den Alterthümern und der Mythologie müssen die Kandidaten soweit orientirt
sein, daß sie das Erforderniß speziellerer Kenntniß bei den betreffenden Stellen
der Klassiker selbst wahrzunehmen und gute Hilfsmittel mit Verständniß zu
benutzen befähigt sind.
3. Zur Befähigung für den lateinischen und den griechischen Unter-
richt in den oberen Klassen wird erfordert Belesenheit in den römischen und
den griechischen Klassikern, besonders den zum Bereiche der Gymnasial-Lektüre
gehörigen, gründliche Strenge in der Methode der Erklärung, Fertigkeit im
schriftlichen und mündlichen Gebrauche der lateinischen Sprache, grammatische
Korrektheit in schriftlicher Anwendung der griechischen Sprache. Die Kennt-
niß der lateinischen und der griechischen Grammatik muß in wissenschaftlichen
Zusammenhang gebracht sein. In den Disziplinen der Litteraturgeschichte, der
Metrik und der Alterthümer ist zu erfordern, daß der Kandidat eine Grund-
lage sicherer Kenntnisse sich mit Verständniß angeeignet hat, durch welche eine
spätere methodische Erweiterung dieses Wissens gesichert ist; bezüglich der auf
den Gymnasien gelesenen Klassiker sind speziellere litterarhistorische und metrische
Kenntnisse zu verlangen. Auf dem Gebiete der Mythologie und Kunstarchäo-
logie muß der Kandidat soweit orientirt sein, um in vorkommenden Fällen
gute Hilfsmittel mit Verständniß verwerthen, auch den Unterricht durch Ge-
währung entsprechender Anschauungen unterstützen zu können.
4. Außerdem ist zur Erwerbung der Lehrbefähigung für die mittleren
und die oberen Klassen im Lateinischen oder im Griechischen Bekanntschaft