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Kenntniß von den grundlegenden mathematischen Untersuchungen auf einem
der wichtigeren Gebiete der theoretischen Physik; ferner einige Uebung in dem
Gebrauche der für den Schulunterricht erforderlichen physikalischen Instrumente.
§ 21.
XI. Chemie. 1. Für den chemischen Unterricht in den mittleren
Klassen wird gefordert Kenntniß der Gesetze der chemischen Verbindungen und
der wichtigsten Theorien über ihre Konstitution, Bekanntschaft mit der Dar-
stellung und den Eigenschaften der wichtigeren Elemente und ihrer anorgani-
schen Verbindungen, sowie des Wichtigsten aus der chemischen Technologie;
ferner einige Uebung im Experimentiren.
2. Für die oberen Klassen wird gefordert eingehendere Bekanntschaft
mit der anorganischen Chemie und mit denjenigen Verbindungen auf dem Ge-
biete der organischen Chemie, welche für die Physiologie oder für die Technik
von hervorragender Bedeutung sind, sowie Kenutniß der wichtigsten chemischen
Theorien, Fertigkeit in der qualitativen und einige Uebung in der quantitativen
Analgyse.
8 22.
XII. Mineralogie. 1. Für den mineralogischen Unterricht in den
mittleren Klassen ist erforderlich, daß der Kandidat sich mit den am Häufig-
sten vorkommenden Mineralien hinsichtlich der Krystallformen, der physikalischen
Eigenschaften und der chemischen Zusammensetzung, sowie mit den wichtigsten
Gebirgsarten bekannt gemacht hat.
2. Für die oberen Klassen wird eine eingehendere Kenntniß der Grund-
lehren der Krystallographie, außerdem Bekanntschaft mit den Hauptlehren der
Geognosie und Petrefaktenkunde und mit den wichtigsten geologischen Hypo-
thesen erfordert.
8 23.
XIII. Botanit und Zoologie. 1. Für den botanischen Unterricht in
den unteren Klassen ist erforderlich eine auf eigene Auschauung gegründete
Kenntniß der häufiger vorkommenden Blüthenpflanzen aus der Heimat und
besonders charakteristischer Formen aus den fremden Erdtheilen und Bekannt-
schssmu des Grundlehren der Morphologie und der systematischen Anordnung