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Für den zoologischen Unterricht in den unteren Klassen ist erforderlich
eine auf eigene Anschauung gegründete Kenntniß der häufiger vorkommenden
Wirbelthiere aus der Heimat und besonders charakteristischer Formen aus den
fremden Erdtheilen, sowie übersichtliche Bekanntschaft mit der systematischen An—
ordnung der Thiere.
2. Für den botanischen Unterricht in den mittleren Klassen wird
eine eingehendere Bekanntschaft mit den wichtigsten natürlichen Familien und
ihrer geographischen Verbreitung, sowie Kenntniß einzelner Vertreter der nie—
deren Pflanzenwelt verlangt, außerdem muß der Kandidat einen Einblick in
den Bau und das Leben der Pflanzen gewonnen haben.
Für den zoologischen Unterricht in den mittleren Klassen wird eine
eingehendere Bekanntschaft mit den wichtigsten Ordnungen der Wirbel- und
Gliederthiere und ihrer geographischen Verbreitung, sowie Kenntniß einzelner
Vertreter der übrigen Thierwelt verlangt; außerdem muß der Kandidat einen
Einblick in den Bau und das Leben der Thiere gewonnen haben.
3. Zur vollen Lehrbefähigung (vergl. § 8, 2) in der Botanik
wird eine eingehendere Bekanntschaft mit den Grundlehren der Morphologie,
Anatomie und Physiologie der Pflanzen, sowie mit den Prinzipien der Syste-
matik erfordert.
Zur vollen Lehrbefähigung (vergl. § 8, 2) in der Zoologie wird
eine genauere Bekanntschaft mit den Grundlehren der Anatomie und Physiologie
der Thiere, sowie mit den Prinzipien der Systematik erfordert.
4. Für jede Stufe der Lehrbefähigung in der Botanik und Zoologie ist
außerdem einige Uebung im Zeichnen von Pflanzen= und Thierformen nach-
zuweisen.
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XIV. Philosophie und Pädagogik. 1. Von jedem Kandidaten ohne
Unterscheidung des Studiengebietes wird erfordert Kenntniß der wichtigsten
logischen Gesetze, der Hauptthatsachen der empirischen Psychologie und der
wesentlichsten zu ihrer philosophischen Erklärung eingeschlagenen Richtungen,
Bekanntschaft mit den philosophischen Grundlagen der Pädagogik und Didaktik
und mit den wichtigsten Thatsachen ihrer Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert.
Ferner hat sich jeder Kandidat darüber auszuweisen, daß er eine bedeutendere
philosophische Schrift mit Verständniß gelesen habe. In der Geschichte der
Philosophie muß jeder Kandidat über die Hauptmomente bestimmt orientirt sein.
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