Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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In dem ersteren spricht er sein Urtheil aus über die kirchlichen Diener und 
Behörden der Parochie, über Tüchtigkeit, Amtsführung und Wandel des Geist- 
lichen, über den Religionsunterricht der Lehrer und ihre Verrichtung der kirch- 
lichen Amtsobliegenheiten und über die Thätigkeit des Kirchgemeindevorstands, 
und giebt die nöthigen Weisungen und Anordnungen. Den Inhalt dieser Ver- 
fügung, mit Ausschluß des seine Person betreffenden Theils, hat der Pfarrer 
den Betheiligten zu eröffnen und ihn zum Gegenstande eingehender Berathung 
und Beschlußfassung in den Sitzungen des Kirchgemeindevorstands zu machen. 
Die gegebenen Weisungen und Anordnungen sind auszuführen, worüber seiner 
Zeit an die Superintendentur zu berichten ist. 
In dem Erlaß an die Gemeinde spricht Unser Kirchenrath sein Urtheil 
aus über den Stand des kirchlichen und sittlichen Lebens derselben nach seinen 
Licht= und Schattenseiten und knüpft daran entsprechende oberhirtliche Bitten 
und Mahnungen, Erinnerungen und Befehle. Dieser Erlaß ist an einem der 
nächsten Sonntage nach seinem Eingehen der Gemeinde von der Kanzel zu 
verlesen. 
III. Generalvisitationen. 
8 23. 
Der Visitator setzt in der Regel vier Wochen vor Abhaltung der Visitation 
den betreffenden Superintendenten davon in Kenntniß, welcher seinerseits sämmt- 
lichen Geistlichen und Kirchgemeindevorständen der Diözese die nöthigen Er- 
öffnungen macht und in seiner eigenen Gemeinde das Nöthige nach § 12 
vornimmt. 
8 24. 
Die Visitation der Superintendentur-Pfarrei findet nach den Bestimmungen 
der Ordnung der Spezialvisitationen statt. 
8 25. 
Der Superintendent hat einen umfassenden Bericht über den Zustand 
der Diözese nach den in der Anlage B verzeichneten Gesichtspunkten zu 
verfassen und spätestens acht Tage vor der Visitation an den Visitator ein- 
zureichen. 
§ 26. 
Behufs eingehender Prüfung der Amtsführung des Superintendenten und 
sämmtlicher Geistlicher der Diözese nimmt der Visitator zunächst eine genaue
	        
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