Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1887. (71)

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Revision des Ephoralarchivs vor, um aus dem Inhalt und der Führung der 
Akten ein Urtheil über die Geschäftsführung des Superintendenten zu gewinnen, und 
bespricht dann mit diesem die einzelnen Theile seines Ephoralamtes, berathet 
ihn und giebt ihm erforderlichenfalls die entsprechenden Weisungen. 
Ferner besucht er diejenigen Pfarrer, bei denen besondere Verhältnisse 
ihm eine persönliche Kenntnißnahme derselben als zweckmäßig erscheinen lassen. 
Aus der Unterredung mit dem Pfarrer, der Prüfung des Archivs, eventuell 
aus der Besprechung mit dem Kirchgemeindevorstand bildet er sich sein Urtheil 
und giebt entsprechende Rathschläge oder Weisungen, die er dann dem Super- 
intendenten mittheilt. Endlich hält der Visitator mit sämmtlichen Geistlichen 
der Diözese eine Konferenz, die er mit Gebet und Ansprache eröffnet und 
mit Gebet schließt. Er bestimmt für diese Konferenz ein Hauptthema der 
Verhandlung, welches er rechtzeitig vorher dem Superintendenten mittheilt, und 
für welches dieser einen Referenten ernennt. Nach Durchsprechung desselben 
bespricht er mit den Geistlichen auf Grund des Superintendenturberichtes die 
ihm nöthig scheinenden Gegenstände der pfarramtlichen Thätigkeit. 
§ 27. 
Behufs der Prüfung des kirchlichen und sittlichen Zustandes der 
Diözese wählt der Visitator auf Grund des Superintendenturberichtes die- 
jenigen Gemeinden aus, bei denen besondere Verhältnisse ihm eine Prüfung 
derselben an Ort und Stelle als wünschenswerth erscheinen lassen. Diese 
Gemeinden besucht er, versammelt die Kirchgemeindevorstände und bespricht mit 
ihnen die betreffenden Punkte, besichtigt in Begleitung derselben die kirchlichen 
Gebäude, den Friedhof u. s. w., prüft auch nach Befinden den Religionsunter- 
richt in der Schule und knüpft an die einzelnen Akte die nöthigen Erinnerungen, 
Mahnungen und Weisungen, die er dann dem Superintendenten mittheilt. 
Ferner hält der Visitator mit den Geistlichen und je zwei Abgeordneten 
der Kirchgemeindevorstände sämmtlicher Gemeinden der Diözese eine Konferenz, 
in welcher er auf Grund des Superintendenturberichts diejenigen Punkte in 
Bezug auf das kirchliche und sittliche Leben der Diözese mit ihnen bespricht, 
die ihm nöthig scheinen, die Wünsche und Anträge der Anwesenden entgegen- 
nimmt und gleichfalls entsprechende Rathschläge und Weisungen giebt. Auch 
diese Konferenz eröffnet und schließt er mit Gebet. 
1887 50
	        
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