Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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und Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Jüngerer Linie haben zum Zwecke 
einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Triptis nach 
Blankenstein zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar: 
Höchstihren Regierungsrath Dr. Carl Slevogt, 
Seine Majestät der deutsche Kaiser, König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Paul Micke, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Staatsrath Ferdinand Hauthal, 
Seine Durchlancht der Fürst Reuß Aelterer Linie: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath Bruno von Geldern-Crispendorf, 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Jüngerer Linie: 
Höchstihren Staatsrath Walther Engelhardt, 
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden 
Staatsvertrag abgeschlossen haben. 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt, eine Eisenbahn von 
Triptis oder einem in der Nähe belegenen Punkte der Linie Leipzig-Gera- 
Probstzella nach Blankenstein für eigene Rechnung auszuführen, sobald Sie die 
gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird. 
Die Großherzoglich Sächsische, die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung 
Aelterer Linie und die Fürstlich Reuß-Planische Regierung Jüngerer Linie 
gestatten der Königlich Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser 
Bahn innerhalb Ihrer Staatsgebiete. 
Artikel II. 
Die Feststellung der gesammten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses 
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso wie die Prüfung der anzuwendenden 
Fahrzeuge, einschließlich der Dampfwagen, lediglich der Königlich Preußischen 
Regierung zustehen, welche indeß sowohl bezüglich der Führung der Bahn, 
wie bezüglich der Anlage der Stationen in den einzelnen Staatsgebieten et- 
waige besondere Wünsche der betreffenden Regierungen thunlichst berücksichtigen 
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