Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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(67]) Das 28., 29. und 30. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1809 die Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Be- 
fugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen; vom 20. Juni 
1888; unter 
„ 1810 die Bekanntmachung, betreffend die Schiffsvermessungsordnung; 
vom 20. Juni 1888; unter 
„ 1811 die Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend 
die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth- 
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886, 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen; vom 26. Juni 
1888; unter 
„ 1812 die Verordnung, betreffend eine Abänderung der Klasseneintheilung 
der Orte; vom 29. Juni 1888. 
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.