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(67]) Das 28., 29. und 30. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1809 die Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrlicher Be-
fugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen; vom 20. Juni
1888; unter
„ 1810 die Bekanntmachung, betreffend die Schiffsvermessungsordnung;
vom 20. Juni 1888; unter
„ 1811 die Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend
die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth-
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886,
für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen; vom 26. Juni
1888; unter
„ 1812 die Verordnung, betreffend eine Abänderung der Klasseneintheilung
der Orte; vom 29. Juni 1888.
Weimar. — Hof--Buchdruckerei.