Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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(70] III. Unter Bezuguahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unter— 
zeichneten Staats-Ministeriums vom 11. April d. Is. (Nr. 12 des Regierungs- 
Blattes und Nr. 93 der Weimarischen Zeitung), betreffend die Neuwahlen 
der Landtags-Abgeordneten für den nächsten XX W. ordentlichen Landtag des 
Großherzogthums, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur 
Leitung der Wahlen der nach § 2 des Gesetzes vom 6. April 1852 zu wählen- 
den Abgeordneten die nachgenannten Personen zu Wahlkommissaren ernannt 
worden sind: 
J. 
II. 
III. 
für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft: 
der Großherzogliche Bezirksdirektor Schmith in Dermbach, 
für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von 
wenigstens Dreitausend Mark jährlicher Rente: 
der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath Michel in Weimar, 
für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen 
Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von min— 
destens Dreitausend Mark versteuern: 
im I. Verwaltungsbezirk 
der Großherzogliche Generalkommissionsrath Krahmer in Weimar, 
im II. Verwaltungsbezirk 
der Großherzogliche Oberamtsrichter Kohlschmidt in Apolda, 
im III. Verwaltungsbezirk 
der Großherzogliche Landgerichtsdirektor Paulssen in Eisenach, 
im IV. Verwaltungsbezirk 
der Großherzogliche Oberamtsrichter Piltz in Lengsfeld, 
im V. Verwaltungsbezirk 
der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath Schenk in Neu- 
stadt (Orla). 
Weimar, den 9. Juli 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
1888. 23
	        
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