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(70] III. Unter Bezuguahme auf Ziffer III der Bekanntmachung des unter—
zeichneten Staats-Ministeriums vom 11. April d. Is. (Nr. 12 des Regierungs-
Blattes und Nr. 93 der Weimarischen Zeitung), betreffend die Neuwahlen
der Landtags-Abgeordneten für den nächsten XX W. ordentlichen Landtag des
Großherzogthums, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur
Leitung der Wahlen der nach § 2 des Gesetzes vom 6. April 1852 zu wählen-
den Abgeordneten die nachgenannten Personen zu Wahlkommissaren ernannt
worden sind:
J.
II.
III.
für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft:
der Großherzogliche Bezirksdirektor Schmith in Dermbach,
für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von
wenigstens Dreitausend Mark jährlicher Rente:
der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath Michel in Weimar,
für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen
Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von min—
destens Dreitausend Mark versteuern:
im I. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Generalkommissionsrath Krahmer in Weimar,
im II. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Oberamtsrichter Kohlschmidt in Apolda,
im III. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Landgerichtsdirektor Paulssen in Eisenach,
im IV. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Oberamtsrichter Piltz in Lengsfeld,
im V. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath Schenk in Neu-
stadt (Orla).
Weimar, den 9. Juli 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
1888. 23