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[75 Konzessionsurkunde, den Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung
von Orlamünde durch das Orlathal zum Anschluß an die Preußische Staatsbahn von Gera
nach Probstzella betreffend; vom 1 1. Juli 1888.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
rc. ꝛc.
Nachdem die Generalversammlung der Saaleisenbahngesellschaft den Bau
und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Orlamünde durch
das Orlathal zum Auschluß au die Preußische Staatsbahn von Gera nach
Probstzella beschlossen hat, wollen Wir der genannten Gesellschaft die Kon—
zession zum Bau und Betrieb der bezeichneten Eisenbahn für Unser Staats-
gebiet nach Maßgabe des Staatsvertrages vom 9. April 1888 (Regierungs-
Blatt Seite 71) und der dem Staatsvertrage vom 8. Oktober 1870
(Regierungs-Blatt 1871, Seite 55) angefügten Konzessionsbedingungen für die
Hauptbahn, welche für die Zweigbahn entsprechende Anwendung finden, hiermit
ertheilen.
Die gegenwärtige Urkunde soll durch das Regierungs-Blatt zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht werden.
Belvedere, den 14. Juli 1888.
Carl Alexander.
v. Groß.
Weimar. — Hof= Buchdrucderei.