Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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[75  Konzessionsurkunde,  den  Bau  und  Betrieb  einer  Eisenbahn  untergeordneter  Bedeutung
von  Orlamünde  durch  das  Orlathal  zum  Anschluß  an  die  Preußische  Staatsbahn  von  Gera
nach  Probstzella  betreffend;  vom  1  1.  Juli  1888.

Wir  Carl  Alexander,
von  Gottes  Gnaden
Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,  Landgraf  in  Thüringen,
Markgraf  zu  Meißen,  gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu
Blankenhain,  Neustadt  und  Tautenburg
rc.  ꝛc.

Nachdem  die  Generalversammlung  der  Saaleisenbahngesellschaft  den  Bau
und  Betrieb  einer  Eisenbahn  untergeordneter  Bedeutung  von  Orlamünde  durch
das  Orlathal  zum  Auschluß  au  die  Preußische  Staatsbahn  von  Gera  nach
Probstzella  beschlossen  hat,  wollen  Wir  der  genannten  Gesellschaft  die  Kon—
zession  zum  Bau  und  Betrieb  der  bezeichneten  Eisenbahn  für  Unser  Staatsgebiet
  nach  Maßgabe  des  Staatsvertrages  vom  9.  April  1888  (Regierungs-Blatt
  Seite  71)  und  der  dem  Staatsvertrage  vom  8.  Oktober  1870
(Regierungs-Blatt  1871,  Seite  55)  angefügten  Konzessionsbedingungen  für  die
Hauptbahn,  welche  für  die  Zweigbahn  entsprechende  Anwendung  finden,  hiermit
ertheilen.

Die  gegenwärtige  Urkunde  soll  durch  das  Regierungs-Blatt  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht  werden.

Belvedere,  den  14.  Juli  1888.

Carl  Alexander.
v.  Groß.

 

Weimar.  —  Hof=  Buchdrucderei.