Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 20. September 1887 
(Regierungs-Blatt Seite 244) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 28. August 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenius. 
s82] III. Daß von der General-Agentur der Commercial Union Assurance 
Company Limited für das Deutsche Reich in Berlin an Stelle des Kauf- 
manns Karl Alberts zu Oberweimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der 
Rentier J. F. Franke zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum 
ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung 
vom 27. Juni 1888 (Regierungs-Blatt Seite 94) hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 28. August 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenins. 
(83) Das 35. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1821 die Verordnung über die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur 
Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873, betreffend die 
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 7. August 1888; unter 
„ 1822 die Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungs- 
anlagen von Magdeburg, vom 16. August 1888. 
Weimar. — Pof- Buchdruclerei. *5
	        
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