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[93] IV. Der Deutschen Trichinen-Versicherungs-Anstalt zu Jauer ist die
Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen
widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches, und daß die gedachte Anstalt den Karl Poser in
Wünschendorf zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Oktober 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staate-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chefs:
Wobenius.
!94]) Das 36. und 37. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1823 die Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und
sonstigen Gegenständen des Gartenbaues, vom 16. September 1888;
unter
„ 1824 die Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend
die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth-
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886
für das Herzogthum Anhalt; vom 2. Oktober 1888.
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in
Nr. 41, S. 894, Vorläufige Bestimmungen über die Statistik des Waaren-
verkehrs aus Anlaß des bevorstehenden Zollanschlusses von Hamburg,
Bremen und einigen preußischen und oldenburgischen Gebietstheilen.
„ 42, S. 905, Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der
Zoll= und Stenerstellen.
Weimar. — Hos-Buchdruckerei.