Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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VII. 
Zu § 14. 
Für die Erfüllung sämmtlicher Verpflichtungen erhält das Konsortium 
eine Nachforderungen irgend welcher Art ausschließende Pauschsumme von 
190000 
Es soll jedoch das Konsortium zur Beschaffung des Grunderwerbes (Titel ! 
des Kostenanschlags) nicht verpflichtet sein, vielmehr übernimmt die Groß- 
herzogliche Staatsregierung für den veranschlagten Betrag von 8670 J3, be- 
züglich gegen Kürzung der vereinbarten Pauschsumme von 190000 um 
den Betrag von 8670 —# die Verpflichtung, den erforderlichen Grund und 
Boden, einschließlich der in Tannroda zu erwerbenden Grundstücke, selbst zu 
beschaffen oder durch die betheiligten Gemeinden beschaffen zu lassen und dem 
Konsortium in der im Hauptvertrage bestimmten Weise zur Verfügung zu 
stellen. vm 
Zu § 15. 
Die im Betrage von 3000 — noch bestehende Kaution für den Bau der 
Hauptstrecke gilt als auch für die Anschlußstrecke Tannroda-Kranichfeld bestellt 
und ist dadurch auf 20000 7 zu verstärken, daß bei allen Zahlungen an das 
Konsortium Zehn vom Hundert eingehalten werden. 
IX. 
Zu § 17. 
Das Konsortium übernimmt den Betrieb der Bahn von dem Zeitpunkte 
ab, wo und soweit dieselbe von der Großherzoglichen Regierung als in be- 
triebsfähigem Zustande abgenommen wird, für seine Rechnung und Gefahr, bis 
zum 31. Dezember 1907. 1 
Zu § 20. 
Da der in dem Kostenanschlage vorgesehene eine Personenwagen zur Be- 
wältigung des Personenverkehrs auf der Bahnstrecke Tannroda-Kranichfeld nicht 
hinreicht, so übernimmt die Großherzogliche Staatsregierung unter Vorbehalt 
der Genehmigung des Landtages die Beschaffung eines weiteren Personen= 
wagens, ohne daß hinsichtlich des dafür verausgabten Betrages ein Zuschlag 
zum Pachtgeld und zur Rücklage in den Erneuerungsfonds oder eine Erhöhung
	        
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