Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eise nach.
Nummer 29. Weimar. 24. November 1888.
Inhan- Mierial: Eilammtmachung das Ergebniß der Landtagswahlen für den XXV. ordentlichen Landtag
betreffend, Seite 145. — Ministerial- Bekanmmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen der Transport-
und Unfall. ikerbchunse rmbs „Zürich“ und der Lübecker Feuer-Versicherungs. Gesellschaft betreffend,
Seite 147 und 148. — Inhaltsverzeichnißt aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Centralblait für das
Deutsche Reich, Seite 148 und 149.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(96] I. Die auf höchsten Befehl Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staats-Ministeriums vom 11. April
d. J. angeordnete Wahl der sämmtlichen Abgeordneten für den fünf und zwanzig-
sten ordentlichen Landtag des Großherzogthums hat folgendes Ergebniß gehabt.
Es wurden gewählt:
a) durch die begüterte ehemalige Reichsritterschaft:
1. der Großherzogliche Kammerherr Freiherr Georg von Rotenhan
in Neuenhof bei Eisenach;
b) durch diejenigen Wahlberechtigen, welche aus inländischem Grundbesitz
ein Einkommen von wenigstens 3000 ( versteuern:
2. der Landkammerrath, Hauptmann a. D. Hermann von Heyne in
Weimar;
3. der Großherzogliche Schloßhauptmann und Fürstlich Schwarz-
burg-Sondershausensche Kammerherr Haus Lutze von Wurmb in
Porstendorf;
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