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nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Juni 1885 (Regierungs-
Blatt Seite 61) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 30. Oktober 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenins.
(98) III. Daß von der Direktion der Lübecker Feuer-Versicherungs-Gesell-
schaft an Stelle des Reutiers J. F. Franke in Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, der Großherzogliche Kammermusikus Franz Abbaß daselbst
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 1. April 1881 (Re-
gierungs-Blatt Seite 71) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 15. November 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokbkenius.
"991 Das 38. und 39. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1825 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die
Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth-
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886
in den Großherzogthümern Hessen und Mecklenburg-Strelitz, dem
Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha, Fürstenthum Reuß ä. L. und
der freien Hansestadt Bremen, vom 27. Oktober 1888; unter
„ 1826 Freundschafts-, Handels= Schiffahrts= und Konsularvertrag mit
der Republik Guatemala, vom 20. September 1887; unter