Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Juni 1885 (Regierungs- 
Blatt Seite 61) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 30. Oktober 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenins. 
(98) III. Daß von der Direktion der Lübecker Feuer-Versicherungs-Gesell- 
schaft an Stelle des Reutiers J. F. Franke in Weimar, bisherigen Haupt- 
agenten derselben, der Großherzogliche Kammermusikus Franz Abbaß daselbst 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 1. April 1881 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 71) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 15. November 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokbkenius. 
"991 Das 38. und 39. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1825 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes, betreffend die 
Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth- 
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886 
in den Großherzogthümern Hessen und Mecklenburg-Strelitz, dem 
Herzogthum Sachsen-Koburg-Gotha, Fürstenthum Reuß ä. L. und 
der freien Hansestadt Bremen, vom 27. Oktober 1888; unter 
„ 1826 Freundschafts-, Handels= Schiffahrts= und Konsularvertrag mit 
der Republik Guatemala, vom 20. September 1887; unter
	        
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