Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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Anwendung gelangen, wenn Mitglieder der Bezirksausschüsse in besonderem 
Auftrage reisen. 
Hinsichtlich der Aufbringung der hierzu erforderlichen Geldmittel ver- 
bleibt es bei den für die bisher gewährten Wegegelder bestehenden gesetzlichen 
Bestimmungen. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, am 12. Dezember 1888. 
Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
[105) Nachstehend wird die höchste Genehmigungsurkunde, betreffend die 
Ausgabe von Inhaberpapieren durch die Sächsisch-Thüringische Portland- 
Cement-Fabrik Prüßing & Co. zu Göschwitz, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 8. Dezember 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobkenius.
	        
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