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Anleihe-Bedingungen.
Die mit Genehmigung der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung
auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung der Sichsisch-Thüringischen
Portland-Cement-Fabrik, Prüßing & Co. in Göschwitz beschlossene Anleihe
von 150 000 Mark Deutsche Reichswährung erfolgt gegen Ausstellung von
Schuldverschreibungen unter nachstehenden Bedingungen:
1. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und werden in
150 Stücken von je 1000 Mark unter Nr. 1—150 ausgefertigt.
2. Die Schuldverschreibungen sollen vom 1. Januar 1889 ab jährlich
mit fünf vom Hundert in halbjährlichen Zielen am 2. Januar und
1. Juli jeden Jahres verzinst werden. Sämmtliche Schuldver-
schreibungen haben unter sich gleiche Rechte.
3. Die Schuldverschreibungen sind mit Zinsscheinen für zehn Jahre
und einer Zinsleiste versehen.
4. Die Tilgung der Anleihe erfolgt vom Jahre 1889 ab nach dem
beigefügten Tilgungsplane, doch behält sich die Sächsisch-Thüringische
Portland-Cement-Fabrik, Prüßing & Co. in Göschwitz das Recht
vor, die Tilgung zu verstärken oder früher zu bewirken. Bis zu
vollständig erfolgter Rückzahlung der Anleihe findet spätestens am
1. Juli jeden Jahres in Anwesenheit eines Vertreters des Groß-
herzoglich Sächsischen Amtsgerichts in Jena die Ziehung der zur
Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen statt. Die Nummern
der gezogenen Schuldverschreibungen werden durch die Gesellschafts-
Blätter („Reichs-Anzeiger“ und „Jenaer Zeitung“) bekannt gegeben.
Einer besonderen Benachrichtigung der Besitzer von Schuldverschrei-
bungen bedarf es in keinem Falle. Schuldverschreibungen, welche
zur Rückzahlung aufgerufen sind und deren Betrag nicht innerhalb
fünf Jahren nach dem Rückzahlungstermine erhoben wird, verfallen
zu Gunsten der Sächsisch-Thüringischen Portland-Cement-Fabrik,
Prüßing & Co. in Göschwitz.
5. Die Zinsen der Schuldverschreibungen, sowie die Kapitalbeträge der
zur Einlösung bestimmten Schuldverschreibungen werden außer bei
der Kasse der Sächsisch -Thüringischen Portland-Cement-Fabrik,
Prüßing & Co. zu Göschwitz, auch zahlbar gemacht bei den jeweilig
bekannt zu machenden Bankstellen in Weimar und Jena.