Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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Anleihe-Bedingungen. 
Die mit Genehmigung der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung 
auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung der Sichsisch-Thüringischen 
Portland-Cement-Fabrik, Prüßing & Co. in Göschwitz beschlossene Anleihe 
von 150 000 Mark Deutsche Reichswährung erfolgt gegen Ausstellung von 
Schuldverschreibungen unter nachstehenden Bedingungen: 
1. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und werden in 
150 Stücken von je 1000 Mark unter Nr. 1—150 ausgefertigt. 
2. Die Schuldverschreibungen sollen vom 1. Januar 1889 ab jährlich 
mit fünf vom Hundert in halbjährlichen Zielen am 2. Januar und 
1. Juli jeden Jahres verzinst werden. Sämmtliche Schuldver- 
schreibungen haben unter sich gleiche Rechte. 
3. Die Schuldverschreibungen sind mit Zinsscheinen für zehn Jahre 
und einer Zinsleiste versehen. 
4. Die Tilgung der Anleihe erfolgt vom Jahre 1889 ab nach dem 
beigefügten Tilgungsplane, doch behält sich die Sächsisch-Thüringische 
Portland-Cement-Fabrik, Prüßing & Co. in Göschwitz das Recht 
vor, die Tilgung zu verstärken oder früher zu bewirken. Bis zu 
vollständig erfolgter Rückzahlung der Anleihe findet spätestens am 
1. Juli jeden Jahres in Anwesenheit eines Vertreters des Groß- 
herzoglich Sächsischen Amtsgerichts in Jena die Ziehung der zur 
Rückzahlung gelangenden Schuldverschreibungen statt. Die Nummern 
der gezogenen Schuldverschreibungen werden durch die Gesellschafts- 
Blätter („Reichs-Anzeiger“ und „Jenaer Zeitung“) bekannt gegeben. 
Einer besonderen Benachrichtigung der Besitzer von Schuldverschrei- 
bungen bedarf es in keinem Falle. Schuldverschreibungen, welche 
zur Rückzahlung aufgerufen sind und deren Betrag nicht innerhalb 
fünf Jahren nach dem Rückzahlungstermine erhoben wird, verfallen 
zu Gunsten der Sächsisch-Thüringischen Portland-Cement-Fabrik, 
Prüßing & Co. in Göschwitz. 
5. Die Zinsen der Schuldverschreibungen, sowie die Kapitalbeträge der 
zur Einlösung bestimmten Schuldverschreibungen werden außer bei 
der Kasse der Sächsisch -Thüringischen Portland-Cement-Fabrik, 
Prüßing & Co. zu Göschwitz, auch zahlbar gemacht bei den jeweilig 
bekannt zu machenden Bankstellen in Weimar und Jena.
	        
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