Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 22. Dezember 1877 
(Regierungs-Blatt Seite 296) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 24. Dezember 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staatrs-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobkenins. 
[I1141 IX. Daß von der Direktion der Basler Lebens-Versicherungs-Ge- 
sellschaft zu Basel an Stelle des Kaufmanns Richard Rodeck zu Weimar, bis- 
herigen Hauptagenten derselben, der Hofspediteur C. Krappe daselbst zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. September d. J. (Re- 
gierungs-Blatt Seite 126) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 27. Dezember 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenins. 
[115) Das 40., 41., 42. und 43. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1829 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Mai 
1886, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in 
land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen für 
das Herzogthum Braunschweig, vom 19. November 1888; unter 
„ 1830 Verordnung über die Kaution des Rendanten der Bureaukasse bei 
der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt, vom 3. Dezember 1888; 
unter 
„ 1831 Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Britischen Kolonien 
und Besitzungen Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-
	        
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