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Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 22. Dezember 1877
(Regierungs-Blatt Seite 296) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 24. Dezember 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staatrs-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenins.
[I1141 IX. Daß von der Direktion der Basler Lebens-Versicherungs-Ge-
sellschaft zu Basel an Stelle des Kaufmanns Richard Rodeck zu Weimar, bis-
herigen Hauptagenten derselben, der Hofspediteur C. Krappe daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 26. September d. J. (Re-
gierungs-Blatt Seite 126) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 27. Dezember 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenins.
[115) Das 40., 41., 42. und 43. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1829 Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Mai
1886, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in
land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen für
das Herzogthum Braunschweig, vom 19. November 1888; unter
„ 1830 Verordnung über die Kaution des Rendanten der Bureaukasse bei
der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt, vom 3. Dezember 1888;
unter
„ 1831 Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Britischen Kolonien
und Besitzungen Canada, Neufundland, Cap, Natal, Neu-Süd-