8
[71 II. In Gemäßheit des 8 189 des Reichsgesetzes vom 13. Juni 1873
über die Kriegsleistungen (Reichsgesetz-Blatt Seite 129) werden die Durch-
schnittspreise, nach welchen in der Zeit vom 1. April 1888 bis zum 1. April
1889 im Falle einer Mobilmachung die Vergütung etwaiger Landlieferungen
für die Kriegsmagazine zu erfolgen hat, nachstehend zur öffentlichen Kennt-
niß gebracht.
Festgestellte Vergütungssätze für 100 Kilogramm:
Haupt · Zugehörige □ 1 . .
Marktort. Lieferungsverbände. Waizen. z Noggen. Neggen- Safer. Beu. Stroh.
II — 44
Weimar I. u. II. Verw. Bez.181½ * 20 60 os 6%¼44
Eisenach III. u. IV. „ 19 25 22|800/16 30 —3%½ CGC 4
Neustadt u0.. » stg 2923I15Y16s44 21122 ½% 578 41
Weimar, den 21. Januar 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokbkenius.
(/8) III. Der Ostrauer Trichinen-Versicherungs-Anstalt von G. Börner &
Uhlmann in Ostrau ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzog=
thum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Anstalt den Kaufmann Oskar
Purfürst zu Weida zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat,
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 3. Februar 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.