Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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(9 IV. Von den Direktionen der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesell- 
schaft, der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft und der Magdeburger 
Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft sind an Stelle des Inspektors Edmund 
Koch, zeitherigen Generalagenten derselben, A. Kerl und H. Becher zu 
Weimar zu Generalagenten für das Großherzogthum ernannt worden. Solches 
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. März 
1881 (Regierungs-Blatt Seite 36) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 9. Februar 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokbkenius. 
[10) V. Dem Feuer-Assecuranz-Verein zu Altona ist die Erlaubniß zum 
Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich er- 
theilt worden. 
Es wird Solches und daß der gedachte Verein den Kaufmann Hermann 
Sonntag zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, 
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 13. Februar 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokenins. 
II1I] Das 1., 2., 3. und 4. Stück des Reichs-Gesetzblatts für das Jahr 1888 
enthalten unter 
Nr. 1763 die Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherung von Arbei- 
tern und Betriebsbeamten in Betrieben, welche sich auf die Aus- 
führung von Bauarbeiten erstrecken, vom 14. Januar 1888; unter
	        
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