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(9 IV. Von den Direktionen der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesell-
schaft, der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesellschaft und der Magdeburger
Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft sind an Stelle des Inspektors Edmund
Koch, zeitherigen Generalagenten derselben, A. Kerl und H. Becher zu
Weimar zu Generalagenten für das Großherzogthum ernannt worden. Solches
wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. März
1881 (Regierungs-Blatt Seite 36) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 9. Februar 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokbkenius.
[10) V. Dem Feuer-Assecuranz-Verein zu Altona ist die Erlaubniß zum
Geschäftsbetrieb im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich er-
theilt worden.
Es wird Solches und daß der gedachte Verein den Kaufmann Hermann
Sonntag zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat,
andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 13. Februar 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenins.
II1I] Das 1., 2., 3. und 4. Stück des Reichs-Gesetzblatts für das Jahr 1888
enthalten unter
Nr. 1763 die Bekanntmachung, betreffend die Unfallversicherung von Arbei-
tern und Betriebsbeamten in Betrieben, welche sich auf die Aus-
führung von Bauarbeiten erstrecken, vom 14. Januar 1888; unter