Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

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[13] II. Daß von der Direktion der Nürnberger Lebens-Versicherungs-Bank 
zu Nürnberg an Stelle des Emil Fischer zu Weimar, bisherigen Haupt— 
agenten derselben, der Kaufmann August Dittelbach daselbst zum Haupt- 
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 9. Januar 1886 (Regierungs- 
Blatt Seite 68) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 27. Februar 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
II41 Das 5. und 6. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1768 die Verordnung, betreffend die Militär-Transport-Ordnung für 
Eisenbahnen im Frieden, vom 11. Februar 1888; unter 
„ 1769 das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke 
der Verwaltung des Reichsheeres, vom 20. Februar 1888.
	        
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