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des I n h alt. Reg.= Regierungs-
Gesetzes 2c. Blattes.] Blattes.
1888
20. März Regulativ, betreffend die Wahlen der dem Arbeiterstande 6 25—31
angehörenden Beisitzer des Schiedsgerichts und der zur
Theilnahme an den Unfalluntersuchungen berechtigten
Bevollmächtigten der Krankenkasse oder Arbeiter für
den staatlichen Forstbetrieb des Großherzogthums.
28. März Gesetz, betreffend die Zusammenlegung der Grundstücke 9 39—45
und die Ablösung der Hutungsbefugnisse in der Flur
Hohenfelden Weimarischen und Meiningenschen An-
ils.
31. März Minsiarial. Bekanntmachung, betreffend das Formular 7 33—34
für die nach dem landwirthschaftlichen Unfallversiche-
rungsgesetz zu erstattenden Unfallanzeigen und die
Führung des Unfallverzeichnisses.
4. April Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Krankenversiche, 10 47—49
rung auf die in land und forstwirthschaftlichen Be-
trieben beschäftigten Personen.
4. April Nachtrag zu dem Gesetze vom 19. April 1885 über bas 11 51—52
Verbot der Glücksspiele.
4. April Nachtrag zu 8§ 5 des Gesetzes vom 5. März 1850 über 12 55—56
die Neugestaltung der Staatsbehörden.
5. April Höchste Ausführungs- Verordnung zu dem Gesetz vom 10 49—50
4. April 1888, die Ausdehnung der Krankenversiche-
rung auf die in land= und forstwirthschaftlichen Be-
trieben beschäftigten Personen betreffend.
7. April Ministerial-Bekanntmachung, die Errichtung eines be- 13 59
sonderen Standesamtes für den Gemeindebezirk Fern-
breitenbach betreffend.
11. April Gesetz, betreffend die definitive Fortdauer des provisori- 12 59
schen Gesetzes über die Ausgabe von Inhaberpapieren
vom 4. Januar 1888. "
18. April Ministerial-Bekanntmachung, die Ausdehnung des durch
Gesetz vom 18. März 1873 eingeführten Submissions= Ü
verfahrens in Untersuchungen wegen Zuwiderhandlung %
gegen die Gesetze über Hue und andere indirekte 1
Steuern betreffend.
23. April Ministerial-Bekanntmachung, die unter dem 25. Juni
1869 von dem Bundesrathe beschlossenen Bestimmungen
über die Verpflichtungen der Straßenbauverwaltungen
im Interesse der B waltung be-
· treffend.
14. Mai Ministerial-Bekanntmachung, den Staatsvertrag zwischen 15 70—72
den Regierungen des Großherzogthums Sachsen, der
Herzogthümer Sachsen-Meiningen und Altenburg, sowie
des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt über den «
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