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ser schrieb diese Synoden aus, und man hat noch mehrere
solcher kaiserlichen Ausschreiben, welche die Sache außer alganzen
Kirche gelten; wis konnten sie aber Stimme der ganzen
Kirche sepn, wenn sich nicht die ganze Kirche auf denselben verfammelt
hatte? Man half sich also, und schränkte es bloß auf
den größern Theil der Christenheit ein: Stimme des größern
Theils könne immer als Stimme des Ganzen angesehen werden.
Das erzeugte die Frage: wie viele es seyn müßten, bis man die
Versammlung als den größern Theil der Kirche ansehen könnte,
wie viele aus jeder Provinz da gewesen sevyn müßten, u. dgl. m.
Jede Antwort, die man etwa geben zu können glaubte, wurde
von einer neuen Frage geschlagen; und so unangenehm es auch
für eine gewisse Dogmatik war, so mußte man dech endlich auf
den richtigern Begriff zurückkommen, ökumenische Spnods sey
biejenige, an welcher das ganze römische Reich Theil genommen.
Der Sprachgebrauch der damaligen Zeit bestätigt diese Bedeutung
vollkommen (Luc. 2, 1.); nur entstund die neue Frage: woran
man sehen könne, daß das ganze römische Reich an srgend einer
Spnode Theil genommen habe, da auf keiner einzigen derselben
der ganze Klerus des römischen Reichs zugegen war. Und hier
glaube ich, ist's durchaus nothwendig, die Bestimmung von dem
kaiserlichen Schreiben herzunehmen. Jede Spnode ist ökumenisch,
die der Kaifer in sein ganzes Reich oder
nach der Sprache späterer Zeiten an alle Patriarchen
und unabhängige Bischöfe ausschrieb; es mögen
alsdann der Bischöfe viele oder wenige gekommen seyn, die
Schlüsse einer solchen Spnode mögen Kirchengesetz geworden sepn
oder nicht, das kann den Namen nicht ändern, denn ökumenische
Spnode ist deswegen noch nicht allgemein verbindliche Spnode
gewesen, weil letzteres erst durch die kaiserliche Ratification
entschieden wurde, und der Kaiser kounte ja eine Synode in sein
ganzes Reich ausgeschrieben haben, ohne daß es ihm alsdenn
gefiel, ihren Canonibus gesedliche Kraft zu geben. Manche