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erhalten dieselben für den Tag eine Vergütung von Fünf Mark und, falls
die Verrichtung weniger als sechs Stunden dauert, von Drei Mark.
Weimar, den 16. Mai 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
v. Groß.
(49] II. Auf Grund der Bestimmung in § 1 der Bekanntmachung des Reichs-
kanzlers, die Prüfung der Apothekergehülfen betreffend, vom 13. November 1875,
wird hierdurch bekannt gemacht, daß für die Kommission zur Prüfung der
Apothekergehülfen auf die drei Jahre vom 1. Januar 1888 bis zum 1. Ja-
nuar 1891, ernannt worden sind:
zum Vorsitzenden:
der Referent für Medizinalangelegenheiten in dem unterzeichneten Staats-
Ministerium, Geheimer Medizinalrath Dr. von Conta hier;
zu Mitgliedern:
der Apotheker Dr. ph. Bertram zu Jena und der Großherzogliche Medizinal-
Assessor Lüdde hier;
zum stellvertretenden Mitglied:
der Apotheker Dr. Ed. Stütz zu Jena.
Weimar, den 22. Mai 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(50|] III.. Nachstehend wird der zwischen den Regierungen des Großherzog-
thums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen und Sachsen-Altenburg,
sowie des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt abgeschlossene, inzwischen all-
seitig ratifizirte Staatsvertrag d. d. Fena, den 9. April 1888, betreffend den
Bau einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Orlamünde zum An-