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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffeno die geglaubigung von Sischversandtgefässen für den Eisenbahnverkehr.
Vom 3. Juli 1896.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom
26. August 1890 (Reg. Blatt S. 213) wird hiemit zur Kenntuiß gebracht, daß dem Aichamt
Rottweil die Ermächtigung zur Beglaubigung von Fischversandtgefässen für den
Eisenbahnverkehr nach den in der Anlage zu der genannten Bekanntmachung enthaltenen
Bestimmungen ertheilt worden ist.
Stuttgart, den 3. Juli 1896.
Pischek.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).