IV
Tag
des
Gesetzes 2c
Inha lt.
Nr. des
eg.
Blaties.
Seite des
Regierungs.
Blattes.
18389
I. April
16. April
17. April
17. April
17. April
10. Mai
15. Mai
15. Mai
18. Mai
22. Mai
24. Mai
29. Mai
5. Juni
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend das Ueberein.
kommen unter den deutschen Staatsregierungen über
die gegenseitige Anerkennung der von den Gymnasien,
bezüglich Realgymnasien (Realschulen I. Ordnung) aus-
gestellten Reifezeugnisse.
Ministerial-Bekanntmachung, eine Ergänzung des Art. 4,
Ziff. VII
geset
Seset
tretungen.
Dritter Nachtrag zu dem Gesetze vom 24. Juni 1874
über die Besoldungen und Alterszulagen der Volks-
schullehrer.
Ausführungsgesetz zu dem Reichsgesetze vom 23. Juni-
1880 über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh
seuchen.
Stenergesetz für die Jahre 1890, 1891, 1892.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Neufeststellung
von Besoldungstabellen für geistliche Stellen wegen
Fheblicher Veränderungen in den Besoldungsverhält-
nissen
Nachtrag zur Medizinal-Ordnung vom 1. Juli 1858.
Nachtrag zu dem Gesetze, die Haltung von Zuchtstieren
betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend eine anderweite
Uebereinkunft mit dem Kaiserlichen Reichspostamte hin-
sichtlich der aus der Großherzoglichen Staatskasse zu
entrichtenden Bauschsumme für Porto= und Gebühren-
beträge, sowie für Postbestellgebühren.
Zweiter Nachtrag zu dem Regulative vom 12. April 1876,
betreffend die Aufbesserung der Besoldungen der evan-
gelischen Geistlichen und die Errichtung eines Central.
sonds für dieselben.
Ministerial-Bekanntmachung, den Staatsvertrag zwischen
dem Großherzogthum Sachsen-Weimar, dem König-
reich Sachsen und dem Fürstenthum Reuß ä. L. über
die Wolfsgefährt-Weischlitzer Eisenbahn betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, den Vertrag zwischen der
Großherzoglich Sächsischen und der Königlich Preußi-
schen Staatsregierung über den Bau einer Eisenbahn
von Oberröblingen a. H. nach Allstedt betreffend.
die Ausdehnung des Gesetzes vom
1855 über die bei Anlegung der Werra
* erforderlichen zwangsweisen Eigenthums-Ab-
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Ausführungs-Verordnung zum Volksschul-
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