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gierungs-Zlatt
für das
Großherzogthum
Sachsen- Weimar-Eisenach.
Nummer 12. Weimar. 9. Juli 1891.
Inhalt: Vinisetial. Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen —— für das Dentsche Reich betressend,
e 45. — Ministeriol- Bekanntmachung, die Ernennung von Wablkommssaren für die Leitung der
Wa ahien zum nächsten XXVI. ordentlichen PCondtan beiressend, Seite 63. — Ministerial-Bekannimachung,
die landesherrliche Bestätigung der von Professor Dr. Abbe in Jena —93 Carl Zeiß- Stiftung und die
Verleihung der Rechte der juristischen bleseorn an dieselbe betressend, Seite 64. — Ministerial.
Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichleit und einer milden Siiftung an
den Armenverein zu Weimar betreffend, Seite — Ministerial Bekanmmachung, Wechsel in der Haupt-
agentur der Allgemeinen Renten-Anslalt zu i derkessend, Seite 66. — Inhaltsverzeichniß aus dem
Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blalt für das Deutsche Reich, Seite 66.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[61] 1. Die an Stelle der Telegraphenordnung vom 13. August 1880 (Re-
gierungs-Blatt Seite 207) erlassene Telegraphenordnung für das Deutsche
Reich vom 15. Juni 1891 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 23. Juni 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
Telegraphenordnung für das Deutsche Reich
vom 15. Juni 1891.
Aus Anlaß der von der internationalen Telegraphen-Konferenz zu Paris im Jahre 1890
gefaßten Beschlüsse hat die Telegraphenordnung, welche auf Grund des Artikels 48 der Reichs-
verfassung erlassen worden ist, Aenderungen erfahren. Es tritt daher, unter Aufhebung der
Telegraphenordnung vom 13. August 1880, vom 1. Juli 1891 ab die nachstehende
Telegraphenordnung
in Kraft.
1891 12