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im I. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Generalkommissionsrath Krahmer in Weimar,
im II. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Oberamtsrichter Linsenbarth in Apolda,
im III. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Landgerichtsdirektor Paulssen in Eisenach,
im IV. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Oberamtsrichter Piltz in Lengsfeld,
im V. Verwaltungsbezirk
der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath Schenk in Neu-
stadt a, Orla.
Weimar, den 30. Juni 1891.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
(63) III. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs ist die von Professor Dr. Ernst Abbe in Jena durch Urkunde
vom 19. Mai 1889 errichtete, nachfolgend näher bezeichnete Stiftung landes-
herrlich bestätigt worden und hat die Rechte der juristischen Persönlichkeit er-
halten.
Die Zwecke der Stiftung sind:
1. Pflege der Zweige wissenschaftlicher Industrie, welche durch die op-
tische Werkstätte von Carl Zeiß und das Glaswerk der Firma Schott
und Genossen unter Mitwirkung des Stifters in Jena eingebürgert
worden sind, sowie Vorsorge für die wirthschaftliche Sicherung jener
beiden Anstalten und für dauernde Erfüllung der socialen Pflichten,
welche ihr Emporkommen den Unternehmern gegenüber den Geschäfts-
angehörigen auferlegt hat;
2. Förderung mathematischer und naturwissenschaftlicher Studien in For-
schung und Lehre.