Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

Die Stundung ist bewilligt bis zur Höhe von Mark. 
Die Stundungs-Frist läuft Monate. 
  
Abschreibung. 
  
  
Betrag 
Tag der Einzahlung. der Zahlung. 
24. Januar 99 15 
25. Februar 3540 
rc. rc. 
  
Summe263 15