Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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2. daß der Königlich Preußischen Staatsregierung mit Bezug auf das Ge— 
setz vom 17. April 1889 zur Ausführung des Baues das Expropriations= 
recht ertheilt und daß 
3. der Großherzogliche Amtsrichter Dr. Untentsch zu Allstedt zum Ex- 
propriationskommissar für den im Großherzogthum gelegenen Theil der 
Bahnstrecke ernannt worden ist. 
Weimar, den 8. September 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(/87I III. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1887, 
die Verladung und Beförderung von lebenden Wiederkäuern und Schweinen 
nach den Nordseehäfen betreffend (Regierungs-Blatt 1888, Seite 2), wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Veranlassung eines be- 
züglichen Antrages des Senats der freien Hausestadt Bremen von dem Reichs- 
kanzler eine Abänderung der bisherigen Bestimmungen in der Beziehung zu- 
gestanden worden ist, daß die für den städtischen Schlachthof in Bremen 
bestimmten Viehsendungen von der Beibringung des thierärztlichen Gesundheits- 
zeugnisses unter der Bedingung befreit sein sollen, daß das Vieh ohne Berüh- 
rung mit anderen Thieren in den Schlachthof übergeführt und in lebendem 
Zustand nicht wieder aus demselben entfernt wird. 
Die Eisenbahn-Verwaltungen sind von dem Vorstehenden durch das 
Reichs-Eisenbahn -Amt unmittelbar benachrichtigt worden. 
Weimar, den 21. September 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
(881 IV. Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Groß- 
herzogs ist die Einrichtung getroffen worden, daß vom 1. Oktober d. J. an 
bis auf weiteres die Kontrole der Brauerei in Seebach durch den Ober-