Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen: Weimar= Eisenac. 
Nummer 17. Weimar. 16. Ottober 1891. 
Inhalt: Mimmsterial! ". Bekanntmachung, beiressend Norschriften über die W stark wirlender N##ncimisen — sowie 
ber die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneiglöser und Standgesäße in den Apotheken, Seite 101.— 
Ministekial- .Bekonntmachung, Aenderung der Stainten der Werra- Eisenbahn-Gesellschaft beir., Seite 109. 
— Ministerial- Bekanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen der Liverpool & London & Globe- 
Versicherungs, Gesellschaft und des Feuer-Versicherungs. Verbandes Deutscher Fabriken in Berlin betreffend, 
11. — Ministerial. Bekanntmachung, betreffend die Ertheilung der Erlanbniß zum Geschäftsbelrieb 
* an die „Urunin-, Alktien- Gesellschaft für Kranken-, Unfall- und Lebens-Versicherung 
zu Berlin, Seite 111. — 12Inbhaltsverzeichdiß aus dem Reichs. iGesetzblat und dem Central-Blatt für das 
Deutsche Reich, Seite 
Ministerral-rrannemachnugen 
(194/ I. Unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesraths vom 2. Juli 
d. J. (§ 410 der Protokolle) werden die nachfolgenden Vorschriften über 
die Abgabe stark wirkender Arzneimittel, sowie über die Beschaffen- 
heit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den 
Apotheken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Anorduung, 
daß diese Vorschriften vom 1. Januar 1892 ab für das Gebiet des Groß- 
herzogthums in Kraft treten. 
Weimar, den 26. September 1891. 
Großherzoglich Sächsisches Staats- Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
Vorschriften, 
betreffend die Abgabe stark wirkender Arzneimittel, sowic die Beschaffenheit 
und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken. 
81. 
Die in dem beiliegenden Verzeichniß aufgeführten Drogen und Präpa- 
rate, sowie die solche Drogen oder Präparate enthaltenden Zubereitungen 
1891 20 
  
  
 
	        
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