Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

Begierungs-BZlatt 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar= Eisenach. 
Nummer 18. Weimar. *- 29. Oktober 1891. 
  
  
Inhalt: Ministerial- Sckanntmachung, betressend Bestimmungen über die Genehmigung, —7 und Revision der 
Dampflessel, Seite 113 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
l100) Nachdem die vom Bundesrath erlassenen allgemeinen polizeilichen 
Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 29. Mai 187 1 nebst 
Nachträgen aufgehoben sind und an deren Stelle die denselben Gegenstand 
betreffende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Angust 1890 (Reichs- 
Gesetzblatt Seite 163) getreten ist, wird, zugleich in Ausführung der darüber 
vom Bundesrath gefaßten weiteren Beschlüsse hierdurch Folgendes verordnet: 
1. Die vom Bundesrath getroffenen Bestimmungen über die Geneh- 
migung, Prüfung und Revision der Dampfkessel, welche nachstehend, 
soweit sie für das Großherzogthum in Betracht kommen, abgedruckt 
sind, werden hiermit, soweit deren Inhalt nicht bisher bereits im 
Großherzogthum Geltung hatte, in Kraft gesetzt. 
2. Die Ausfertigung 
a) der Genehmigungsurkunden, 
b) der Prüfungszengnisse über die Wasserdruckproben, 
J) der Bescheinigungen über die Abnahme-Untersuchung und 
d) der Revisionsbücher 
hat nach den im Nachstehenden unter A, B. C, D abgedruckten, gleichzeitig 
mit Ausfüllungsproben versehenen, Mustern zu erfolgen. 
1891 22
	        
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