Begierungs-BZlatt
Großherzogthum
Sachsen- Weimar= Eisenach.
Nummer 18. Weimar. *- 29. Oktober 1891.
Inhalt: Ministerial- Sckanntmachung, betressend Bestimmungen über die Genehmigung, —7 und Revision der
Dampflessel, Seite 113
Ministerial-Bekanntmachung.
l100) Nachdem die vom Bundesrath erlassenen allgemeinen polizeilichen
Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 29. Mai 187 1 nebst
Nachträgen aufgehoben sind und an deren Stelle die denselben Gegenstand
betreffende Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Angust 1890 (Reichs-
Gesetzblatt Seite 163) getreten ist, wird, zugleich in Ausführung der darüber
vom Bundesrath gefaßten weiteren Beschlüsse hierdurch Folgendes verordnet:
1. Die vom Bundesrath getroffenen Bestimmungen über die Geneh-
migung, Prüfung und Revision der Dampfkessel, welche nachstehend,
soweit sie für das Großherzogthum in Betracht kommen, abgedruckt
sind, werden hiermit, soweit deren Inhalt nicht bisher bereits im
Großherzogthum Geltung hatte, in Kraft gesetzt.
2. Die Ausfertigung
a) der Genehmigungsurkunden,
b) der Prüfungszengnisse über die Wasserdruckproben,
J) der Bescheinigungen über die Abnahme-Untersuchung und
d) der Revisionsbücher
hat nach den im Nachstehenden unter A, B. C, D abgedruckten, gleichzeitig
mit Ausfüllungsproben versehenen, Mustern zu erfolgen.
1891 22