Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1891. (75)

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Form. A. 1. 
Urkunde über die Genehmigung 
zur 
Anlegung ##ceien Feststehence?. Dampfkessel. 
Auf Grund des § 24 der Gewerbe-Ordnung und der allgemeinen polizeilichen Bestim- 
mungen über die Anlegung von Dampfkesseln vom 5. August 1890 wird de- 
Virma J. C. B. Meier d Co. 
zu Mitten Kyr. Locliim 
EEIIIIEXIIIIIEE— 
Werke z Witten nach Maßgabe der mit dieser Urkunde verbundenen Zeichnung und Beschreibung 
unter den untenstehenden besonderen Bedingungen ertheilt. 
Die Kessel sind mit je einem Fabrikschild — versehen, welches folgende Angaben 
enthält: 
festgesette höchste Dampfspannung: Tm 
Name des Fabrikanten: Ad. Ilerbst Söhno, 
Dortniind 
laufende Fabriknummern: 364 u B365 
Jahr der Anfertigung: 
i#ur Schrsfetesse Maßziffer des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes: 
Besondere Bedingungen. 
1. Die Inbetriebnahme der Kessel darf erst nach Verbindung der über die Abnahme aus- 
gestellten Bescheinigung (§ 24 Abs. 3 der Gewerbe-Ordnung) mit dieser Urkunde erfolgen.
	        
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