August 2.
bis
Sept. 2.
7110 1611 5.
August 3./13.
Der Bescheid an die kaiserlichen Gesandten wird nochmals
verlesen und erfährt noch einige Abänderungen. Camerarius teilt
ferner den Zweck von Günterodes Abordnung hieher mit: er soll
mit den andern Gesandten daran sein, dass deren Anbringen effektuiert
werde; auch hat er gebeten, ungleichen Informationen wider den
Kaiser nicht Glauben zu schenken.!
ibt die Vorteile des elsässer Zugs für die Städte zu bedenken, die im speirer un
Heidelberger Abschied auch das Volk der Markgrafen von Baden und Ansbach in
den gemeinsam zu bestreitenden Unterhalt einbeziehen liessen ; man müsse auf
Vergleichsmittel denken und könnte dem Ding einen andern Namen geben.
Ulm will wenigstens das mansfellische Volk und die Artilleriekosten abgezogen
wissen. Die andern Städte ausser Worms wünschen den höhern Ständen ent
gegenzukommen. — Darauferöffnet Nürnberg den erschienenen Deputierten der
Fürsten: Das elsässer Wesen muss bei den Rechnungen ausgesetzt bleiben,
denn man hat das fuchsische und helınstättische Regiment nur zur Ver
hütung eines Einfalls oder Durchzugs bewilligt; in München hat man aur
drücklich erklärt, dass der Zug ins Elsass ohne Zutun der Städte erfolgt
sei; zu Heilbronn haben sich die Städte gegen jede Verantwortung für
diesen Zug verwahrt; die Werbungen im Elsass sind ohne Vorwissen der
Städte geschehen, Jdie nur für die beiden oben genannten Regimenter aufkommen
wollen. Kurpfalz: Die Absicht beim Zug war nur auf Defension
gerichtet; zu Heilbronn wurde beschlossen, neben dem fuchsischen und helmstättischen
auch das solmsische Regiment auf gemeine Kosten zu unterhalten ;
die Städte brauchen keinen Tadel zu besorgen, da ja die Rechnungen nicht
an den kaiserlichen Hof kommen; man wollte die Städte wegen des elsässer
Unternehmens zuvor hören, aber die Zeit liess es nicht zu. Die Städte mögen
sich entgegenkommend erklären; der Wortlaut des Abschieds soll die Städte
vor Tadel sichern. Strassburg: Bevor die Rechnungen nicht ganz abgehört
eind, können die Städte sich nicht endgiltig äussern ; mit den
Kosten der Belagerungen und mit dem mansfeldischem Volk kann man sich
nicht beladen lassen. Nürnberg bezeichnet schliesslich als Vergleichsmittel:
Aussetzung der Posten für das mansfeldische Volk, für die Artillerie, für die
hohen Befehle und für Ueberflüssiges. Ulm hält eine Separation in den
Rechnungen gleichfalls für nötig und klagt über den Markgrafen von Baden,
der den Ulmern sein Volk auf den Hals führte und noch ein Darlehen ron
100000 fl. forderte. -—- Kurpfalz erklärt eine Separation der Rechnungen
für untunlicb, will aber den Mitteln weiter nachdenken.
! (St. Pr. vom 3./13. August]: Nürnberg berichtet den Städten insgesamt
über die gestrige Verhandlung: Die angeführten Argumente wollten bei Jen
Höheren nicht verfangen, die aus den speirer und neuburger Abschieden
allerlei Disputationen auf die Babn brachten; schliesslich bewilligten sie so viel,
dass die Stilisierung des Abschiedes die Städte ausser Gefabr bringen solle. Eine
vertraute Person schlug vor, da die Kosten für Artillerie und Munition
98000 fl., für die höhern Befehle 60000 dH., für das mansfeldische Volk
53 000 fl. betragen, so dass es sich um 225000 [!] fl. handelt, wovon 75 0008.
auf die Städte treffen, dass man von dieser Summe die noch in der Kasse rothandenen
25000 fl. abziehe und die Städte dann die 5) 000 . übernehmen; si®
würden dessen in anderer Weise geniessen. Demrach fragt Nürnberg um, ob man
bei den ausgesetzten Posten etwas nachgeben, ob die ausschreibenden Städte die
fernere Handlung führen und ob man sich gleich jetzt oder erst nach Abschluss
des Rechnungswerkes erklären solle. Die Nürnberger selbst sind instruiert,
sich weder der Munition und Artillerie noch der hohen Befehle und der
mansfeldischen Reiter anzunehmen; sie wollen aber ihre Herrn zu mildern
Mitteln zu bewegen suchen. — Man beschliesst zunachst den Bericht der
Rechnungsverständigen zu hören. — Polheims Werbung wird von den Städten