Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

August  2.
bis
Sept.  2.

7110  1611  5.

August  3./13.

Der  Bescheid  an  die  kaiserlichen  Gesandten  wird  nochmals
verlesen  und  erfährt  noch  einige  Abänderungen.  Camerarius  teilt
ferner  den  Zweck  von  Günterodes  Abordnung  hieher  mit:  er  soll
mit  den  andern  Gesandten  daran  sein,  dass  deren  Anbringen  effektuiert
werde;  auch  hat  er  gebeten,  ungleichen  Informationen  wider  den
Kaiser  nicht  Glauben  zu  schenken.!

ibt  die  Vorteile  des  elsässer  Zugs  für  die  Städte  zu  bedenken,  die  im  speirer  un
Heidelberger  Abschied  auch  das  Volk  der  Markgrafen  von  Baden  und  Ansbach  in
den  gemeinsam  zu  bestreitenden  Unterhalt  einbeziehen  liessen  ;  man  müsse  auf
Vergleichsmittel  denken  und  könnte  dem  Ding  einen  andern  Namen  geben.
Ulm  will  wenigstens  das  mansfellische  Volk  und  die  Artilleriekosten  abgezogen
wissen.  Die  andern  Städte  ausser  Worms  wünschen  den  höhern  Ständen  ent
gegenzukommen.  —  Darauferöffnet  Nürnberg  den  erschienenen  Deputierten  der
Fürsten:  Das  elsässer  Wesen  muss  bei  den  Rechnungen  ausgesetzt  bleiben,
denn  man  hat  das  fuchsische  und  helınstättische  Regiment  nur  zur  Ver
hütung  eines  Einfalls  oder  Durchzugs  bewilligt;  in  München  hat  man  aur
drücklich  erklärt,  dass  der  Zug  ins  Elsass  ohne  Zutun  der  Städte  erfolgt
sei;  zu  Heilbronn  haben  sich  die  Städte  gegen  jede  Verantwortung  für
diesen  Zug  verwahrt;  die  Werbungen  im  Elsass  sind  ohne  Vorwissen  der
Städte  geschehen,  Jdie  nur  für  die  beiden  oben  genannten  Regimenter  aufkommen
  wollen.  Kurpfalz:  Die  Absicht  beim  Zug  war  nur  auf  Defension
gerichtet;  zu  Heilbronn  wurde  beschlossen,  neben  dem  fuchsischen  und  helmstättischen
  auch  das  solmsische  Regiment  auf  gemeine  Kosten  zu  unterhalten  ;
die  Städte  brauchen  keinen  Tadel  zu  besorgen,  da  ja  die  Rechnungen  nicht
an  den  kaiserlichen  Hof  kommen;  man  wollte  die  Städte  wegen  des  elsässer
Unternehmens  zuvor  hören,  aber  die  Zeit  liess  es  nicht  zu.  Die  Städte  mögen
sich  entgegenkommend  erklären;  der  Wortlaut  des  Abschieds  soll  die  Städte
vor  Tadel  sichern.  Strassburg:  Bevor  die  Rechnungen  nicht  ganz  abgehört
  eind,  können  die  Städte  sich  nicht  endgiltig  äussern  ;  mit  den
Kosten  der  Belagerungen  und  mit  dem  mansfeldischem  Volk  kann  man  sich
nicht  beladen  lassen.  Nürnberg  bezeichnet  schliesslich  als  Vergleichsmittel:
Aussetzung  der  Posten  für  das  mansfeldische  Volk,  für  die  Artillerie,  für  die
hohen  Befehle  und  für  Ueberflüssiges.  Ulm  hält  eine  Separation  in  den
Rechnungen  gleichfalls  für  nötig  und  klagt  über  den  Markgrafen  von  Baden,
der  den  Ulmern  sein  Volk  auf  den  Hals  führte  und  noch  ein  Darlehen  ron
100000  fl.  forderte.  -—-  Kurpfalz  erklärt  eine  Separation  der  Rechnungen
für  untunlicb,  will  aber  den  Mitteln  weiter  nachdenken.

!  (St.  Pr.  vom  3./13.  August]:  Nürnberg  berichtet  den  Städten  insgesamt
über  die  gestrige  Verhandlung:  Die  angeführten  Argumente  wollten  bei  Jen
Höheren  nicht  verfangen,  die  aus  den  speirer  und  neuburger  Abschieden
allerlei  Disputationen  auf  die  Babn  brachten;  schliesslich  bewilligten  sie  so  viel,
dass  die  Stilisierung  des  Abschiedes  die  Städte  ausser  Gefabr  bringen  solle.  Eine
vertraute  Person  schlug  vor,  da  die  Kosten  für  Artillerie  und  Munition
98000  fl.,  für  die  höhern  Befehle  60000  dH.,  für  das  mansfeldische  Volk
53  000  fl.  betragen,  so  dass  es  sich  um  225000  [!]  fl.  handelt,  wovon  75  0008.
auf  die  Städte  treffen,  dass  man  von  dieser  Summe  die  noch  in  der  Kasse  rothandenen
  25000  fl.  abziehe  und  die  Städte  dann  die  5)  000  .  übernehmen;  si®
würden  dessen  in  anderer  Weise  geniessen.  Demrach  fragt  Nürnberg  um,  ob  man
bei  den  ausgesetzten  Posten  etwas  nachgeben,  ob  die  ausschreibenden  Städte  die
fernere  Handlung  führen  und  ob  man  sich  gleich  jetzt  oder  erst  nach  Abschluss
des  Rechnungswerkes  erklären  solle.  Die  Nürnberger  selbst  sind  instruiert,
sich  weder  der  Munition  und  Artillerie  noch  der  hohen  Befehle  und  der
mansfeldischen  Reiter  anzunehmen;  sie  wollen  aber  ihre  Herrn  zu  mildern
Mitteln  zu  bewegen  suchen.  —  Man  beschliesst  zunachst  den  Bericht  der
Rechnungsverständigen  zu  hören.  —  Polheims  Werbung  wird  von  den  Städten