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auf einzelne transportirte Gefangene ist
derjenige zu rechnen, welchen
a) ihreaͤrztliche oder wundaͤrztliche Behandlung,
b) ihre besondere Bewachung,
)0 die Beigebung eincs andern Begleiters
als eines Landjägers,
4) die Verwilligung einer. Fuhr#
verursachen sollte.
20.). Was die ärztliche oder wundärztliche
Behandlung betrifft: so sind diejenigen
Aerzte und Wundärzte, welche vermögeihrer
Anstellung die armen Orta- Anges--hörigen
unentgeldlich zu behandeln haben,
verbunden, auch den auf dem
Transport zufällig-erkrankten Gefangenen
unentgeldliche Hülfe zu leisten; vorbehältlich
jedoch ihrer persbnlichen An-Ssprüche
an diejenigen derselben, welche
die Mittel besiczen, sie für ihre Bemu-Hung
zu belohnen-Ihr
etwaiger Reise-Aufwand, so wie
die Belohnung des in Ermanglung eines
Armen-Wundarztes etwa. berufenen
unbesoldeten Chirurgen, desgleichen die
verordneten Medikamente sind nach der
jeweiligen Taxe zu berechnen.
Die über diese Anrechnungen zu ver-Falsenden
Zettel-sind der Behörde, welche
ras Gefangenen -Transport-Register
führt, zu Belegung defselben zuzustellen.
m.J Sdllte eine besonkeres Bewachung
des Gefangenen nöthig sepn, so passiren
für den Wächter auf eine Nacht dreißig.
Kreuzer.
Diese Anrechnung fällt jedoch weg,
wenn die Vewachung durch die ohnedies
aufgestellte Polizeiwache besorgt
wurde.“
1z.) Nur, wenn entweder innerbalb der
nächsten :4 Stunden vorau,sichtlich über
keinen Landjäger oder nicht über die erforderliche
Zahl von Landjagern versügt.
werden kann, oder ein Entweichungs-Versuch
oder Widersetzlichkeit des Gefangenen
die Unterstüßung des Landségers
durch Begleitungs = Maurnschaftnöthig
machrn, ist die Begleitung der
Gefangenen durch eincn anderen alseinen
Landjäger gestattet.
Ein solcher Begleiter hat auf die-Stunde.
Wegs hin und her zwölf Kreuzer
anzusprechen.
15.) Sollte der Zweck der Slcherstellungdes
Transports oder die körperliche Beschaffenheit
des. Gesangenen seine Weiterbeförderung
auf einem Wagen (oder
Karren) uéthig machen, so hat die Orts-Gemeinde
die dazu erforderliche Frohnfuhr
in der Regel mit einfacher, wegen
besonderer Gründe aber mit doppelter
Bespaunung zu stellen, wofür ihr, die